Lrusenstsrn, iaslruction publiguo.
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der berühmten und gelehrten Fürstin Daschkow eröffnet. Noch unterihr lieferte dieses Institut eine treffliche Grammatik und ein Wörter-buch der russischen Sprache in 6 Bänden. Unter ihrem NachfolgerNartow gab die Akademie ein periodisches Werk: „Schriften undUebersetzungen" nebst vielen anderen Originalwerken heraus. Diejährlichen Ausgaben derselben betragen 60000 Rubel.
Außer diesen beiden öffentlichen Instituten gibt es noch mehreregelehrte Gesellschaften, zu welchen sich Privatleute mit Erlaub-niß, unter dem Schutze und oft auch unter Beihülfe der Regierungvereinigten. So hat man in Petersburg eine pharmaceutische undeine mineralogische Gesellschaft, die eine jährliche Unterstützung von10000 Rubel vom Staate genießt; in Moskau eine naturhistorischeund historisch-antiquarische Gesellschaft; in Riga eine ähnliche Gesell-schaft für Literatur, für Geschichte und für Alterthümer u. f.
Ferner werden S. 161 die Bibliotheken, 167 die Journale und171 die Censuranstalten Rußlands beleuchtet, welche letzten unter demMinisterium der Volksaufklärung stehen. Zugleich mit dem Censur-Edikte des JahreS 1828 erschien auch die Ukase über die Rechte derSchriftsteller. Nach diesem Gesetze genießt jeder Verfasser oder Ueber-setzer eines Werks das ausschließende Eigentumsrecht über dasselbe,so lange er selbst lebt. Die Erben des Verfassers haben noch 25Jahre nach dem Tode des letztem das ausschließende Recht, seineSchriften herauszugeben und zu verkaufen, und erst nach dieser Zeitwerden sie als Gemeingut betrachtet, wo dann Jedermann sie druckenund verkaufen kann. Als Contrefacteurö werden nicht nur die ge-wöhnlichen Nachdrucke! und Cvnsorten, sondern auch alle jene Jour-nalisten behandelt, die unter dem Schein von Kritik u. dgl. ganzeStellen aus anderen Journalen oder Büchern abschreiben, selbst wenndiese Stellen nicht einmal ein ganzes Blatt betragen. Wie viele dernicht russischen Zeitschriften würden sich wohl willig dieser Bedingungunterwerfen? — Jeder Nachdruck wird mit einer Geldstrafe bestraft,die den Druckkosten von 2400 Exemplaren des nachgedruckten Werksgleich kömmt und alle nachgedruckten Exemplare werden überdieß con-siscirt zum Vortheile des legalen Herausgebers.
In der Uebersicht, die der Verfasser S. 180 n. s. von demganzen Unterrichtswesen gibt, bemerkt er, daß in allen Theilen deöLandes seit dem Anfange des Jahrhunderts die Anzahl der Schulen,der Lehrer und der Schüler sehr rasch zugenommen hat, wie wir auchselbst schon oben bei den einzelnen Universitäten deS Reichs gesehen