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Motive / [Carl L.W.Hofacker]
Entstehung
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Sebastian, und kaum allgemeine Gewohnheiten. Es mußtedaher das Handelsrecht ebenfalls ganz neu begründet und mitcivilrechtlichen Sätzen ausgestattet und ergänzt werden. DieseAufgabe ist größten Theils glücklich gelöst, und daher machte sichdie Uebertragung oft von selbst. Zwar liegt gegenwärtig inSpanien bereits wieder ein neuer Entwurf eines Handelsgesetz-buches zur Annahme vor, aber viel weniger wegen der Mängeldes Gesetzbuches, als wegen des Einklanges mit der vorbereitetenCivilgesetzgebung.

In den Niederlanden war der Ooäe cke commereewährend der französischen Herrschaft eingeführt worden. Manfand jedoch bald eine Ergänzung und Anpassung an die beson-deren Landesverhältnlffe, so wie ein Zurückkommen auf früherBewährtes nöthig; und so entstand das unter dem 23 . März1826 decretirte ^Velboelr vsn voor bet üoning-

rik äer Neäerlsuäeu , welches gerade ins Leben treten sollte,als die belgische Revolution ausbrach. Dieses Gesetzbuch, ob eswohl schon bedeutende Abweichungen, vorn Locke cke eommereeenthielt, wurde jetzt nicht mehr ausreichend gefunden für dasvorzugsweise germanische Element des Königreichs Holland,für seine Rechtsinstitute und besondere Gewohnheiten. Und soentstand das oben genannte holländische Handelsgesetzbuch inVerbindung mit einem Civilgesetzbuche: eine wegen der großenHandelserfahrung der holländischen Nation, wegen der wieder-holten Durchprüfung, wegen des germanischen Elements derGesetzgebung, und wegen der bedeutenden Handelsverbindungenmit Württemberg und dem westlichen und südlichen Teutsch-lande, höchst beachtenswerte Erscheinung.

Die preußische Handelsgesetzgebung verdiente schon deß-wegen vorzügliche Berücksichtigung, weil sie, abgesehen vornWechselrechte, die einzige vollständigere in Teutschland ist, undweil sie in einem großen Theile des Gebiets des teutschen Zoll-vereins gilt. Auch zeichnet sie sich wirklich durch große Reich-haltigkeit im Einzelnen aus.

*) Es ist z. B. in Holland die allgemeine Gütergemeinschaft der Ehe-leute als Regel festgesetzt.