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Königreiche Sachsen selbst als durchaus unzureichend erkanntworden war.
Vielmehr wurde in dem vorliegenden Entwürfe der imJahre 1822 von vr. Grüner für das Königreich Sachsen aus-gearbeitete Entwurf einer Wechselordnung sammt den darübergepflogenen gutachtlichen Verhandlungen öfters benützt *).
Ein weiterer Entwurf einer Wechselordnung hingegen, wel-cher einige Jahre später für die Königl. sächsische Regierungausgearbeitet wurde, fand dort mit Recht weniger Beifall, undauch hier wurde selten Gebrauch davon gemacht.
Neben der Hauptgrundlage des vorliegenden Entwurfs, demLocke cke comnieree, wurden das spanische Handelsgesetzbuchvon 1829 **), das holländische, in den Jahren 1834-1836 vonden Ständen berathene und erst kürzlich dort eingeführte Wetboel«vsri irooxkslläol , und die im Königreiche Preußen geltendenBestimmungen, insbesondere der VIII. Titel des II. Theils desallgemeinen Landrechts, vorzugsweise berücksichtigt. WenigerGebrauch hingegen wurde gemacht von dem neapolitani-schen***) Handelsgesetzbuche, welches den schon früher dorteingeführten Locke cke oommeree mit wenigen Abänderungenbeibehielt, und vom portugiesischen -f), welches hauptsächlichdem spanischen folgt.
Das spanische Handelsgesetzbuch traf auf einen Zustandder Gesetzgebung, welcher dem in Württemberg und einemgroßen Theile Teutschlands bestehenden nicht sehr unähnlich ist.Auch dort gab es kein vollständiges, einheimisches Civilgesetzbuch;auch dort kamen römisches und kanonisches Recht aushülfsweisezur Anwendung; auch dort gab es nur Localstatuten für Han-delssachen, namentlich in Bilbao, Barcellona und Sän
*) Dieser ist gemeint, wenn der sächs. Entw. einer Wechselordnungangeführt wird.
**) Ocidixo ,1, eomeroio, «leei'etkulo sunoi'onaäo xroinulxitäo en 30. äeMlvn äs 1839. L<>. oko. IN»äi-iä. 1829. Eine teutsche Ucbersetznngvon F. L. Schumacher erschien in Hamburg 1832.
***) voäioo per lo 1 -exn» ävtle «tue Sieilio. l'»i te guinta. 1>eM äicoeemone per ^ti ull»ri «>i commoreio. kubblieatu äi 31. äi1819.
1) Oväixo commoroiol kortUKuer, äocrot. 18. 8ept. 1833.