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Darstellung der Handelsverhältnisse zwischen der Schweiz und Oesterreich in den Jahren 1840 und 1845 / bearbeitet von Dr. A. v. Gonzenbach
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Vorwort.

Die wohlwollende Beurtheilung, welche der früher von mir bearbeiteten Darstellung der Han-delsverhältnisse zwischen der Schweiz und Frankreich und zwischen der Schweiz und den deutschenZollvereinsstaaten im Jahr 1840, geworden ist, hat mich bestimmt, es zu versuchen, auch den imgleichen Jahr zwischen der Schweiz und Oesterreich statt gehabten Verkehr darzustellen.

Es ist überflüssig zu wiederholen, daß den bezüglichen Tabellen über Ein- und Ausfuhr, wieallen derartigen statistischen Erhebungen keine unbedingte Glaubwürdigkeit beigelegt werden darf,obschon dieselben sämmtlich amtlichen Ausweisen enthoben worden sind.

Der Werth der hier folgenden Uebersichten und Zusammenstellungen liegt nur darin, daß ausdenselben wenigstens annähernd die gegenseitigen Handelsbeziehungen entnommen werden können;auf völlige Genauigkeit können dieselben keinen Anspruch machen. Ich habe es daher auch hin undwieder unterlassen, die Wiener Zentner, welche die österreichischen Kontrollen anführen, in SchweizerZentner umzusetzen, obschon erstere beiläufig um stärker sind.

Die Einfuhren in die Schweiz werden zwar seit dem Jahr 1840 alljährlich durch den Admini-strator der eidgenössischen Kriegsfonds in einer besondern Uebersicht zusammengestellt; allein einer-seits fehlt in dieser Uebersicht der Verzeig der Einfuhr an sogenannten nothwendigen Bedürfnissen,wie Getreide, Hülscnfrüchte, Kartoffeln, Mehl, Salz, Butter, Vieh, Heu, Stroh, Bau- undBrennholz, Bretter, gemeine Holzwaarcn, Kohlen, Baumrinde, Gyps, Kalk, Ziegel u. s. w., weilvon denselben keine eidgenössischen Gränzgebührcn erhoben werden; andrerseits gibt die durch denAdministrator der eidgenössischen Kriegsfonds entworfene Tabelle nicht die Einfuhrstationen an, überwelche die betreffenden Waaren eingegangen sind, so daß aus jener Tabelle die Herkunft derWaaren nichc entnommen werden kann; ja diese Herkunft ist nicht einmal aus den an den einzel-nen Zollstationen geführten Gränzzollregistcrn ersichtlich, indem dieselben die Herkunft der Waarenhäufig nicht genau vormerken.

Dergestalt ist aus schweizerischen Kontrollen die Einfuhr aus den verschiedenen Nachbarstaatenin die Schweiz nicht genau herzustellen ; über die Ausfuhr aus der Schweiz fehlen aber vollends alleund jede Ausweise, zumal gar keine diessälligc schweizerische Kontrolle besteht; daher denn beiderartigen statistischen Arbeiten immer die Kontrollen der Nachbarstaaten berathen werden müssen.Diesem Mangel an allen und jeden Kontrollen ist es wohl zuzuschreiben, daß man in der Schweizbis in die neueste Zeit über den Umfang des schweizerischen Ein-, Aus- und Durchfuhrhandels sosehr im Unklaren war.

Es ist diese Unsicherheit des Urtheils über den Umfang des schweizerischen Handels, welche allenältern Gutachten über Handels- und Verkehrsangelegenheiten gemein ist, obschon dieselben theilweise vonsehr einsichtigen und kenntnisreichen schweizerischen Magistraten herrührten, um so auffallender, als