Buch 
Darstellung der Handelsverhältnisse zwischen der Schweiz und Oesterreich in den Jahren 1840 und 1845 / bearbeitet von Dr. A. v. Gonzenbach
Entstehung
Seite
149
JPEG-Download
 

149

c. An seidenen Zeug- und Strumpfwaaren, Tüchern, Bändern, Blonden, Spitzen, Pe-tinet-, Flor-, Posamentir-, Knopfmacher-, Sticker- und Putzwaaren, Gespinnst- undTressenwaaren, Gold- und Silberstoffen, betrug im Zollverein:

die Einfuhr. Ausfuhr. Mehrausfuhr.

1840 3,690 Zentner, 5,803 Zentner, 3,113 Zentner.

1841 2,629 6,815 4,186

1842 2,710 5,446 2,736

Summa: 8,029 Zentner, 18,064 Zentner, 10,035 Zentner.

Durchschnitt: 2,676 6,021 3,345

«t.

An allen Waaren, in welchen außer Seide und Floretseide auch andere Spinn-materialien, Wolle oder andere Thierhaare, Baumwolle, Leinen, einzeln oder ver-bunden enthalten sind, betrug im Zollverein:

1840

1841

1842

Summa:

Durchschnitt:

die Einfuhr.

1,784 Zentner,1,929

2,173

5,886 Zentner,1,962

Ausfuhr.

3,118 Zentner,

3,502

3,248

9,868 Zentner,3,289

Mehrausfuhr.

1,334 Zentner.1,573

1,075

3,982 Zentner.1,327

Zum Zweck einer Uebersicht des Umfangs der Seidenindustrie im Zollverein nach Maßgabe

des Geldwerths, enthebe ich Dieterici nachfolgende Angaben:

u. Die Mehreinfuhr der rohen Seide von durchschnittlich 12,116 Zentnern 4 600 Rthlr.

beträgt. 7,269,600 Rthlr.

Gefärbte u. s. w. Seide 1456 Zenter st 800 Rthlr. .... 1,164,800

sind 8,434,400 Rthlr.

K. Die Mehrausfuhr von Seidenwaaren von 3345 Zentnern ä 2000 Rthlr. beträgt

6,690,000 Rthlr.

Halbseidene Waaren 1327 Zentner L 750 Rthlr. .... 995,250

sind 7,685,250 RthlrT^

so daß noch dem Ausland 749,150 Rthlr. für den Rohstoff und die Floretseide zu entrichten bleiben.

Nimmt man nach den Angaben über Einfuhr der rohen Seide und der gefärbten Seide an,daß 1213,000 Zentner seidene Waaren im Zollverein jährlich verarbeitet werden, so zeigt sich,daß etwa V- des Fabrikats im Zollverein verbraucht und V-, dem Ausland abgegeben wird

>) Tegoborsky, in seinem schon mehrfach angeführten Werk über den österreichischen Handel, Seite 60 und folgende,stellt die nachfolgende Bcrglcichung zwischen der Seidenindustrie Oesterreichs, Frankreichs und des deutschen Zoll-vereins an: