187
Staatskassen sehr zuträglich sein und beseitigt manche Plackereien innerer Zoll- oder Weggeldserhe-bungcn, verringert die Zollerhebungskosten, hat aber im Uebrigen aus Handel und Verkehr eben sowenig Einfluß, als es vermögend sein wird, Nachbarstaaten zu irgend welcher Konzession zu ver-anläßet:.
Ich habe schon im Mai 1844 ^ ein ganz ähnliches Konkordat zu Verlegung der innern Zölleaus die Gränze mit Einfuhrzöllen von 1—20 Batzen, Ausfuhrzöllen von 1—10 Batzen undDurchfuhrzöllen von Rpp. per Zentner und Stunde vorgeschlagen und hinsichtlich der Vertheilungdes Zollertrags, so wie in Betreff der Weggelder, der Konsumoabgaben, der Bestimmung über denSalzverkauf, Behandlung der Handelsreisenden, hinsichtlich der Kontrolle der Zollerhebung, Bestim-mungen empfohlen, die sich genau an die im deutschen Zollverband diesfalls bestehenden und erprob-ten Vorschriften anlehnten; aber von dieser Verlegung der Zölle an die Gränze habe ich mir,obschon ich höhere Zölle in Vorschlag gebracht, als die durch das Konkordat zwischen Bern, Solo-thurn und Aargau festgesetzten, nicht die geringste Aeufnung von Handel und Verkehr versprochen,und es ist mir wahrhaft unbegreiflich, wie Männer, die sich mit Zoll- und Handelsangelegenheitenvielfach und ernstlich beschäftigen, in dieser Beziehung Hoffnungen sich hingeben, die zuverläßig niein Erfüllung gehen werden.
Kommt diese Zollvereinigung wirklich zu Stande, so wird man sich bald davon überzeugen,daß in einem und demselben Zollstaat die gleichen Grundsätze über Besteurung bestehen müssen,wenn nicht der eine Theil der Bevölkerung stärker als der andere belastet werden soll.
Die zollvereinten Kantone sollten sich daher über Feststellung eines gleichen Salzpreises, übergleichmäßige Erleichterung der Gewerbsthätigkeit in ihrem Innern, über gleiche Bestimmung in Be-treff der Polizei des Frachtfuhrwesens und über gleiche Behandlung fremder Geschäftsreisender u. s. w.zu verständigen trachten. Der Gefahr, daß die anfänglich mäßigen Gränzzölle nach und nach ge-steigert werden und in ein förmliches Douanensystem ausarten, würde wohl am zuverläßigsten dadurchbegegnet, wenn, wie im deutschen Zollverein, Einstimmigkeit für jede Tarifänderung erforderlichwäre; diese schützende Bestimmung scheint mir sehr wichtig, denn die Versuchung, durch hohe Zölle dieEinnahmen zu steigern, wird in der Schweiz wie anderwärts erwachen, und auch hier werden fiskalischeVelleitäten den Mantel des „Schutzes der National-Jndustrie" umhängen und, so umge-tauft, manche Vertheidiger finden, welche unter der schönen Schale den bittern Kern nicht gewahren
Zum Schluß erlaube ich mir noch einige Merkmale schweizerischen Wohlstandes hier zusammen-zustellen.
>) Bericht der eidgenössischen Expertenkommission in Handelssachen. <814. Siehe besonderes Gutachten eines Mit-gliedes der Majorität der eidgenössischen Expertenkommission: Projekt zu einer freiwilligen Uebereinkunft untersämmtlichen eidgenössischen Ständen, oder zu einem Konkordat zwischen einer Anzahl Kantone, welches indessennur insofern in's Leben treten darf, als durch einen rechtskräftigen Tagsatzungsbeschluß den betreffenden Kanto-nen die bezüglichen Zölle und Weggelder bewilligt würden.
2) Die von Zürich in neuester Zeit beantragten Zölle bis auf 16 Frkn. vorn Zentner, die den Schmuggel veran-laßen werden, bilden schon die erste Sprosse dieser Schuhzollleiter, aus welcher man immer höher wird steigenwollen!!