Band 
Erster Theil.
Seite
IV
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IV Vorbemerkung.

Zwecke bedarf, mit seiner Darstellung verbinden, außerdem aberauch die Verdienste der Produzenten zur Anerkennung bringenund der Wissenschaft die Materialien zum sichern Urtheil überdie Zustände und Leistungen der Völker liefern.

Die Stellung Deutschlands bei einem so umfassenden Un-ternehmen war, abgesehen von der politisch beunruhigten Zeitder Vorbereitungsarbeiten, auch wegen der Schwierigkeiten deseinheitlichen Auftretens den übrigen großen Kulturvölkern gegen-über, eine besonders ungünstige. Wir Deutsche lieben unserVaterland gewiß nicht minder warm, wie andere Völker, undim Deutschen Gewerbstande fehlte auch keineswegs Neigungund Muth zum Auftreten Lei solchem Wettkämpfer es kamdaraus an, wie diese Kräfte in Thätigkeit gesetzt, vereinigt,vertreten werden sollten.

Durch die große heilbringende Institution des Deutschen Zollvereins wurde auch eine solche Vereinigung, woran diehieraus gerichteten Bestrebungen sich anlehnen konnten, herbei-geführt. Nachdem bereits im Jahr 1842 eine allseitige Verein-barung darüber getroffen war, daß die Zollvereins-Regierungensich gegenseitig zu dem Zwecke periodischer öffentlicher Ausstel-lungen für die Industrie-Erzeugnisse aus den Ländern desgesummten Vereins zu unterstützen haben, nachdem auf Grunddessen im Jahre 1844 die erste allgemeine Deutsche Industrie-Ausstellung in Berlin einen neuen Vereinigungspunkt für denGewerbstand und die Gewerbfreunde der ganzen Nation gebildethatte, wurde auch für diese Aufgabe von den Zollvereins-Regierungen ein gemeinsames Wirken, und insbesondere dieBeschickung der Ausstellung durch eine Kommission beschlossen,welche in ihrem Bericht das Ergebniß der Ausstellung nacheinem geordneten Plane mit besonderer Rücksicht aus das Ge-werbewesen des Zollvereins schildern sollte.

In wohlwollender Rücksicht aus die Schwierigkeiten derAufgabe und aus die Eigenthümlichkeiten unserer Lage, warder zunächst aus einem Mitgliede für jede, bei der General-konferenz durch einen Bevollmächtigten vertretene Regierungbestehenden Kommission ihre Ergänzung durch weitere Sach-verständige überlassen. Sie hat sich in Folge dessen des Bei-