X. Klasse.
Naturwissenschaftliche, musikalische, chirurgischeInstrumente und Uhren.
Berichterstatter:
Professor Dr. Schubarth in Berlin (88. 236 bis 245, 256 bis 262).Konservator Dr. Schashäutl in München (88. 246 bis 255).
§. 236 .
Vorwort.
26ie die Ueberschrift der X. Klasse andeutet, umfaßt dieselbe sehr ver-schiedenartige Gegenstände, welche unter der Bezeichnung „plüiosoplnea!instririnents" zusammengefaßt worden sind. Es wurde daher gleich an-fangs die Nothwendigkeit anerkannt, eine Trennung der der X. Klassezugetheilten Gegenstände in vier besondere Abtheilungen vorzunehmen,zufolge welcher neben der Haupt-Jury noch drei Unter-Jury's ernanntwurden.
Die erste Abtheilung der X. Klasse umfaßt die naturwissenschaft-lichen, die physikalischen, chemischen, Pharmazeutischen, astronomischen,geodätischen Instrumente und Apparate, die Telegraphen-Apparate, dieoptischen Vorrichtungen für Leuchtthürme, zur Hervorbringung vonLichtbildern, diese selbst, endlich die Globen, Tellurien w. Diese Gegen-stände wurden der Haupt-Jury zur Beurtheilung überwiesen.
Der zweiten Abtheilung (Klasse X.->.) waren die musikalischenund akustischen Instrumente zugetheilt.
Der dritten Abtheilung (Klasse X. b.) die Uhren und Chro-Uvmeter.
Die Vierte Abtheilung (Klasse X. e.) umfaßte die chirurgischenInstrumente und die übrigen zu Heilzwecken dienenden Apparate undPorrichtungen.