§. 13. Vorschriften über den Besuch der Ausstellung. 185
llouäon 1851. — Hunts ktimä-book to tke okkcisl Ostslogues kart 1—10. llon-üon 1851.
°1 „In Amerika Pflegen, was wir als beklagenswerth ansehen, Bücher als bloßeHandelswaare angesehen und behandelt zu werden; als Folge davon kann angesehenwerden, daß es wohl ganze Stöße von Zeitungen zur Ausstellung gesendet, seineBuchhändler aber nicht gewagt haben, eine einzige Probe ihres verzettelten Gewerbes^«zusenden." Ldinbui-Zb kovimv. Oct. 1851. p. 561.
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Vorschriften über den Besuch der Ausstellung.
Bei der Berathung des Besuchsrcglements wurden zunächst fol-gende leitende Grundsätze festgestellt:
daß dem besuchenden Publikum die größtmöglichste Erleichterung,sowohl zum Studium oder Belehrung, wie auch zur bloßen Befriedi-gung der Neugierde und des Vergnügens gewährt werde;
daß aber gleichzeitig die größtmöglichste Sicherstellung und Er-haltung der ausgestellten Gegenstände erstrebt;
daß zur Kontrolle über die Besucher ein genügendes Aufstchts-hersonal, welches für die Aufrechterhaltung der Ordnung zu sorgen hat,^ angenommen werde;
daß der selbstbezahlende Charakter der ganzen Angelegenheit unddie gehörige Erfüllung der darauf lastenden Verbindlichkeiten stets vorAugen bleibe, und deshalb eine entsprechende Einnahme geschaffen werde;
daß, um allen Klassen die Besichtigung möglich zu machen, fürdie gewöhnlichen Besuchstage ein möglichst geringes Eintrittsgeld zuerheben sei.
Die Ausstellung war täglich, mit Ausnahme Sonntags geöffnet.
Die permanenten Eintrittskarten (8ea5on ticket«) kosteten füri einen Herrn 3 Lstr. 3 Schil., für eine Dame 2 Lstr. 2 Schil.; diese durftenuicht an andere Personen gegeben werden, und erlaubten den Eigen-thümern zu jeder Zeit Zutritt.
Am Tage der Eröffnung war nur auf solche 8ea«ciii ticket« derEintritt gestattet. Der Preis für den zweiten und dritten Tag warLstr. 1, für den vierten Tag 5 Schilt, und am 22sten Tage fiel er auf1 Schilling. Von diesem Tage an wurde alle Montag, Dienstag,Mitwoch und Donnerstag 1 Schilling, am Freitag 2<^ Schilling, amt Sonnabend 5 Schilling von jeder Person erhoben. Dieser letztere Satzwurde später auf 2^ Schilling herabgesetzt. Es fand keine Wechselungvon Geld an den Eintrittsthüren statt.
Freien Eintritt erhielten:
Die Mitglieder Königlicher Kommissionen und der Ausstellungs-Kommittceö, so wie Personen, entweder im Dienste des Erekutiv-Kom-