§. 13. Vorschriften über den Besuch der Ausstellung. 187
Erfnschuugs-Sälm befinden stch Warte-Zimmer für Damen und Herren, für derenBenutzung eine kleine Gebühr zn entrichten ist.
7. Stöcke und Regenschirme.
Au den Haupt-Eingängen kann man kleinere Effekten gegen eine Gebühr von2 Pence das Stück zur Aufbewahrung übergeben.
8. Hunde werden nicht zugelassen.
9. Verlorene Gegenstände.
Wegen verlorener oder gefundener Sachen hat mau im Polizei-Bureau, demTraussept-Eingänge gegenüber, anzufragen.
10. Aufwärter des exekutiven Kommittee'S.
Die von dem exekutiven Kommittöe angestellten Anfwärter dürfen keine Trink-gelder annehmen und man wird ersucht, keine anzubieten, da die Annahme mit sofor-tiger Entlassung bestraft wird.
11. Assistenten der Aussteller.
Die Plätze, an welche die Aussteller Assistenten gestellt haben, sind durch eineKarte bezeichnet.
12. Verkauf der Gegenstände.
Es darf kein Gegenstand aus denn Gebände gebracht werden, ohne eine spezielleErlaubniß.
Ultt den Besuch der Ausstellung auch den arbeitenden Klassen zuerleichtern, lenkte die Königliche Kommission die Aufmerksamkeit desPublikums auf Veranstaltungen zur wohlfeileren Reise und zu passen-dem Unterkommen auswärtiger Arbeiter in London . Der Oberst Neidund Mr. Aler. Redgrave übernahmen die Leitung dahin zielender Vor-kehrungen.
Die hauptsächlichsten Eisenbahn-Direktionen beförderten, um denarbeitenden Klassen Gelegenheit zu geben, während der Ausstellung nachund von London zu reisen,, die zu den, in den Fabrikstädten gebildetenReiseklubs eingezeichneten Personen, für ein einmaliges Passagiergeld,welches den bei den sogenannten Parlamentszügen üblichen niedrigstenSatz nicht überstieg, sondern vielmehr gegen denselben noch eine Ver-ringerung bei weiten Reisen in sich schloß, hin und her (vergl. oben S. 42).
Für das besuchende Publikum wurden in vier bestimmten Theilendes Gebäudes Erfrischungsräume eingerichtet. In dem Querschiffewurden Eis, Pasteten, Früchte, Limonade, Sodawasser, Kakao, Thee ,Kasse rc.; in den nördlichen Seitenschiffen der Ost- und Westseite Brod,Butter, Käse, Gingerbier rc., nebst dem vorhergehenden verkauft; Weine,Spiritus, Bier, so wie alle berauschende Getränke durften hier nichtverkauft werden. Außerdem war für die Kommissare, Aussteller unddie von denselben beschäftigten Personen an der Ostseite noch ein Lokaleingerichtet, wo dieselben Fleischspeisen und Biere zu Frühstück undMittag für billige Preise beziehen konnten. Das Privilegium dieserRestaurationen war an B. H. Schweppe für 5500 Pfund Sterlinggegeben, und aus diese Weise durch die körperlichen Bedürfnisse desPublikums eine Einnahme erzielt, welche diejenige aus den Katalogennoch um 300 Pfund Sterling überstieg.