486 ^ Klasse. Betriebsmaschmen, Eisenbahngegenstände u. Wagen.
England in diesem Zweige sich befindet, und die, wenn auch nichtüberall begründete Besorgniß, auf dieser Welt-Ausstellung hinter denLeistungen der Engländer zurückstehen zu müssen, oder doch wenigstensnichts liefern zu können, was geeignet wäre, eine besondere Beachtungdaselbst zu verdienen.
Aus diesen wenigen Bemerkungen geht hervor, daß die Londoner Ausstellung nicht entfernt geeignet sein konnte, ein Urtheil über denwirklichen Standpunkt und die verhältnißmäßigen Leistungen der Ma-schinenfabrikation in den verschiedenen dabei konkurrirenden Ländern Mgestatten. Wenn aber diese Thatsache auf die ganze Maschinenfabrikkation Bezug hat, so findet sie sicher in erhöhtem Grade Anwendungauf diejenige Klasse von Maschinen, welche wir hier zu betrachtenhaben, da die oben erwähnten Schwierigkeiten hierbei vorzugsweise vonBedeutung sind.
Die Maschinen und Gegenstände, welche nach der oben (S. 143)mitgetheilten Klassifikation der Königl. Ausstellungskommission in dieseKlasse gehören, zerfallen in die vier Hauptabtheilungen der Betriebs-maschinen, sogenannte Motoren, und dazu gehörige Maschinentheile, derMaschinen und Vorrichtungen zum Wiegen und Heben, der zum Eisen-bahnwesen gehörenden Maschinen und des Wagenbaues. Diese Haupt-abtheilungen sind nachstehend in folgenden Abschnitten bearbeitet:
Betriebsmaschinen.
I. Dampfmaschinen und deren Anwendung in der Dampfschifffahrt, im Eisenbahnwesen, in Gewerbe und Landwirthschaft:
Ä. Schiffsmaschinen; b. Lokomotiven; e. Dampfmaschinen zum Be-trieb von Fabriken und Manufakturen rc.; cl. transportable Dampfma-schinen für landwirthschaftliche Zwecke; e. einzelne Bestandtheile zu denim Vorstehenden betrachteten Maschinen.
II. Hydraulische Maschinen:
s. Wasserhebmaschinen (Kolbenpumpen, Centrifugalpumpen),b. Feuerspritzen und Anihilatoren; c. hydraulische Pressen; ä. hydrau-lische Motoren (Wassermühlen); e. Wassermesser und Filtrir-Apparate-
III. Durch Thierische Kraft bewegte Motoren (Pferdegöpel).
L. Maschinen zum Wiegen und Heben von Lasten:
Waagen, Wiegekrahnen, Hebekrahnen und Winden.
6. Gegenstände des Eisenbahnwesens:
I. Betriebsmaterial.
II. Schienen- und Bahneinrichtungen.
III. Eisenbahnsignale und besondere Eisenbahnsysteme.
I). Gegenstände des Wagenbaues:
I. Vierrädrige Wagen, Coupe's , Berlinen, Landauer, ClarenceUund Kaleschen.
II. Zweirädrige Fuhrwerke.