Band 
I. Band.
Seite
20
JPEG-Download
 

20

durch ritterlichen Thatendurst geblendet. Ihm schien es thöricht/ in weiterFerne und unter unsäglichen Gefahren zu suchen, was ihm in der Nähedurch ein festes Verfolgen einfacher Pläne nicht entgehen konnte. Auchwurden die Zeitumstände in Burgund bereits so dringend, daß ohne diegrößte Aufmerksamkeit von Seite des Rektors, dessen Gebiet sich in eineUnzahl von Herrschaften geringerer Barone aufzulösen drohte. Mit kräfti-ger Hand bemühte sich Berchtold das wankende Ansehen seiner Vorfahrenwieder zu befestigen. Auch entgieng kein einziges seiner schönen Länderseinem Scharfblick. Bald nach seinem Regierungsantritt ertheilte er alsKastvogt von Zürich den Chorherren des Stifts daselbst Ordnungen undGesetze *). Mit größer» Schwierigkeiten mochte indessen der Widerstandder waadtländischen Herren zu bekämpfen sein, welche sich zu Gunstendes Bischofs Roger, von Lausanne, gegen den Rektor zu vereinigen ent-schlossen **). Die Bischöfe von Lausanne hatten nämlich so wie die vonGenf und Sitten beinahe alles weltliche Joch abzuschütteln gewußt ***).Bereits im Jahr 1156 war Berchtold IV. zu Handen des bischöflichenStuhls das Versprechen abgedrungen worden, 1) die Wahl der Bischöferuhig geschehen zu lassen; 2) keines der bischöflichen Güter auf irgendeine Weise an sich zu bringen; 3) bei einer neuen Wahl keine Gefallemehr von Lütry oder Chebres zu beziehen, sondern dem Bischöfe zugestatten, daß er sie selbst in des Herzogs Namen in Empfang nehme,ohne dem letztem etwas davon zurück zu erstatten; 4) dem Bischöfe auf-richtig und aus allen Kräften beizustehen, um die Güter der Kirche,welche seit längerer Zeit derselben entfremdet worden wären, wieder zurHand zu bringen; 5) seinen Leuten nicht zu gestatten, weder das Futterfür ihre Pferde noch irgend etwas anderes zu ihren Bedürfnissen auf denGütern der Kirche zu holen, noch weniger sich selbst da beherbergen zulassen; 6) eben so wenig seinen Wohnsitz in dem bischöflichen Schloße, inden Häusern der Geistlichen oder in denen der Edelleute wider ihrenWillen aufzuschlagen; 7) endlich sollte er weder aus dem bischöflichenSchloße, noch aus jenen Häusern irgend etwas mit Gewalt wegneh-men 1). Wenn sich aber aus diesen Bestimmungen die große Spannungder Verhältnisse zwischen dem bischöflichen Stuhle und dem Kastvogtemehr als hinlänglich beurkundet, so ergiebt es sich aus dem damaligenZustande der burgundischen Länder eben so leicht, daß der mächtige undkriegerische Adel dieser Gegend weit eher geneigt war, das mit seinen

*) Viä. Urk. »M-t Tschudi I- S. S2.

**) Walther's Geschichte des bernischcn Stadtrechts. Bern t79ä. S. 85.

KiicliÄt, List. äe la 8ulsse. ÜVIss. lorn. V. x. n5.

^-) kucLat, List. 1 . V. x. Lauss-me toi. 98.