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lichen Fuße. Geschäfte oder Zwistigkeiten wurden auf Zusammenkünftenin Völligen abgethan *). Doch mag er selten nach Bern gekommen sein,denn eine Reise, die er im Jahre 1256 zum ersten Male dahin machte,erregte so viel Aufsehen, daß einer von seinen Vasallen in einer Urkundedas Datum mit diesem Umstände bezeichnete. Im November 1255 ließsich Bern seine Rechte und Freiheiten durch König Wilhelm bestätigen **).Wilhelm, Graf von Holland, war nämlich im Jahre 1247 zum Königder Deutschen erwählt worden und Freiburg hatte ihn bereits im Juni 1249als König anerkannt, während Bern der Sache Konrad's IV., bis andessen Ende ergeben blieb. Konrad von Wippingen bekleidete damals dieSchultheißenwürde ***). Richard von Kornwall kam im Jahr 1258 selbstnach Burgund, und erließ daselbst heftige Verfügungen gegen die Ketzer 4).
Wenn aber bereits von Kyburg's, in Uechtland, so schnell um sich igreifender Macht, dem jungen bernischen Gemeinwesen, eine mit jedem -Tage wachsende Gefahr zu drohen schien, so mußte die Lage desselbenum so mißlicher werden, als ein durch Reichthum und Ehrgeiz, derSelbstständigkeit aller seiner Nachbarn gefährliches Haus, das der Grafenvon Habsburg, die Anwartschaft auf das Erbe der Kyburger erhielr.Nach dem Erlöschen des Lenzburgischen Hauses hatte man die drei Länder,Uri, Schwytz und Unterwalden bewogen, einen andern Reichsvogt auf-zunehmen. Kaiser Otto ernannte im Jahr 1209 den Grafen Rudolf vonHabsburg hiezu. Wahrscheinlich hatte Kaiser Philipp einen Theil desErbes von Lenzburg auf ihn übergetragen. Rudolf von Habsburg, Land-graf von Elsaß, Graf von Lenzburg, Kastvogt der Klöster Marbach,Sekingen, Muri und Engclberg, und Reichsvogt der drei Länder, war eineZeitlang der Sache der Hohenstaufischen Kaiser ergeben geblieben. Späterfiel er indessen in König Heinrich's Ungnade, so daß dieser durch eineUrkunde vom 26. Mai 1231, die Länder von seiner Vogtei befreite.Rudolf starb im Jahre 1232. Von seiner Gemahlin, Agnes von Staufen,hinterließ er zwei Söhne, Albrecht und Rudolf, welche die Besitzungenihres Hauses nach einiger Zeit unter sich theilten 14). Albrecht behielt
*) Erklärung des Grafen Heinrich's von Buchegg, Tags nach Peter undPaul (3t9; er habe gesehen und gehört, und wisse für wahr: GrafHartmann von Kyburg, desselben Tochter Anna, Gemahlin Graf Eber-hard's von Kyburg u. s. w. haben sie oder ihre Diener an ihrer Statt,gewöhnlich mit den Bürgern von Bern Tagleiftung gehalten zu Völligen,um die Sachen, die sie unter einander abzuthun hatten.
**) Urk. iv- dlon», Nov. 1255. Soloth. Wochenbl. 1828. S. läo.
***) Urk. 1255. Soloth. Wochenbl. 1830. S. 379.
1) Urk. zu Solothurn und Lausanne, vi-l« Soloth. Wochenbl. 1822. G. 84.
11) WstteriUe, bist. üu csnton üe Lerne, dlss. x- 285.