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»Herren zu Bürgern aufnehmen, noch andere Bündnisse schließen. Andere»Bestimmungen enthielten zweckmäßige Verfügungen über den Rechtsgang»zwischen beiden Städten und ihren Bürgern» *). Ein Dichter der Zeitbesang diese erwünschte Begebenheit in einem Liede, in welchem er diebeiden verbündeten Städte mit zwei gewaltigen Ochsen vergleicht, dieeine fette Weide gemeinschaftlich besitzen, und warnt sie vor den Wölfen,Füchsen und anderen Gewild im Lande umher, die bloß auf ihre Zwietrachtlauern, um über die vereinzelten herzufallen, eine Lehre, welche wohlfür kein Jahrhundert zu alt werden möchte **). Eine ziemlich schwereFehde mit Luzern, von der die Jahrbücher nichts melden, wurde imFrühjahr 1251 durch einen Frieden beendigt ***).
Eben so schloß Bern im Jahre 1252, einen Bnnd mit dem Bischöfe,Heinrich von Sitten und den Angehörigen seines Sprengels auf 10 Jahre,worin der Bischof den Pabst, den Erzbischof von Taramasse und denGrafen von Savoyen, Bern aber niemand, als den König oder KaiserKonrad vorbehielt'!). Bei Abschließung dieses Bundes, so wie bei derWahl des Grafen Peter's von Buchegg, zum Schultheißen, mögen dieBerner wohl die stets anwachsende Macht des Hauses Kyburg im Augegehabt haben. Graf Hartmann's, des jüngcrn, geliebte Gattinn, Annavon Rapperschwyl, war nämlich Ende Mai's 1253 gestorben '!"!), undvermuthlich nicht lange nach ihr, sein einziger Sohn und Stammerbe,Werner. Daher vermählte sich Hartmann schon im Jahr 1253 wiedermit Alir oder Elisabeth von Chalons, die ihm alle, von den alten bur-gundischen Grafen noch herrührenden, oder aus dem Lenzburgischen Erbe,durch Kaiser Friedrich an das Haus Meran ertheilten Besitzungen, alsHeirathsgut zubrachte, Lenzburg, den Jseltgau und vielleicht Oltigen lif).Damals kamen auch Gümminen und Laupen, vielleicht bei'm Abgangalter Grafengeschlechter, vielleicht in der allgemeinen Verwirrung, anHartmann. So sah sich dieser nun als einen der mächtigsten GrafenBurgunds, im Besitze des größten Theils von Aargau und Uechtland,von der Reuß bis über die Saane hinaus, an die Gränze des Waadt-l andes. Mit Bern lebte übrigens Graf Hartmann auf einem freundschaft-
*) Urk. dieses Vertrags im Archiv. MurM 1°«-» 6.» xost 0<u. m->rt. ( 20 . Nov.
1243.) Soloth. Wochenbl. 1831. S. 372.
**) Tschudi, sä 1243. Justinger, S. 30.
*"*) Urk. zu Mitte Mai 1251. Kopp'S Schweizer Urk. S. 1 .st-) Urk. zu Lenk, 17. Juli 1252.
-fss) Urk. i>r. <Uo 6i>l. 5u1H is53. Soloth. Wochenbl. 1830. S> 547. Jahr-zeitbuch von Fraubrunnen.
-i-f-f) Der Ehevertrag vom 27 Jänner 1253 drückt sich hierüber nicht bestimmtaus.