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sie den kühnen Entwürfen des Grafen von Habsburg widerstrebt hatten,noch ihr Zaudern bei Anlaß der Huldigung, die sie dem neuerwähltenKönige darbringen sollten, noch den Mangel an Bereitwilligkeit bei'mZuzüge in Reichskriegen, am wenigsten aber die Hindernisse vergeben,die sie im Einverständnisse mit einigen Bürgern von Freiburg der Er-werbung dieser Stadt von Seite des Kaisers in den Weg zu legensuchten *). Schon die Ertheilung der Freiheiten von Bern an dasStädtchen Laupen unmittelbar nach seiner Erhebung zur deutschen Königs-würde im Jahre 1275 zeugte nicht von sehr günstigen Gesinnungen gegenBern. Eben so wenig konnten sich die Berner über den Zweck der Er-richtung eines neuen städtischen Gemeindewcsens mit den nämlichen Rech-ten täuschen, welche der König im Jahre 1283 auf die Fürbitte Ulrichsvon Thorberg zu Kirchberg vornahm**). Eine wundersame Begebenheitaber verwandelte das seit Jahren glimmende Feuer in einen offenen Brand.
Bereits im Jahre 1283 hatte nämlich der Rath von Bern eine Ver-ordnung erlassen, daß alle diejenigen, welche auf Zinse ausgeliehenhätten, seien es Christen oder Juden, diese Schulden innerhalb Jahrund Tag eintreiben sollten. Nach Verlauf dieser Frist würden dieBürgen ihrer Verbindlichkeit erledigt sein. Nicht weniger als zweiDenarien vom Pfunde in der Woche 44°/«, war der in Bern gewöhn-liche Zinsfuß, dessen Härte den Juden den bittersten Haß der übrigenBevölkerung zuzog ***). Im Jahre 1287 wurde nun ein Knabe NamensRuff eine Zeit lang von seinen Eltern vermißt. Nach langem vergeb-lichen Suchen hatte man endlich seinen Leichnam wieder gefunden, undzwar trug derselbe sichtbare Spuren grausamer entsetzlicher Mißhandlung.Den entseelten Körper begrub man hinter dem Altar der Pfarrkirche,wo man ihm dem Glauben der Zeit gemäß viele Wunder zuschrieb.Der Verdacht der abscheulichen That hingegen fiel sogleich auf die ver-haßten Juden, welche den unglücklichen Christenknaben in eines reichenJuden mit Namen Jölis Haus auf der Schattenseite der Marktgasse,ihrem finstern Aberglauben geopfert haben sollten. Nach der schnellenund strengen Gcrechtigkeitspflege des Jahrhunderts wurden binnen kurzerZeit einige auf das Rad geflochten, die klebrigen vertrieben. Einmüthigfaßte die Gemeinde den Beschluß, von nun an keine Juden mehr inBerns Mauern zu dulden 1). Der König scheint diese Gelegenheitergriffen zu haben, der stolzen Stadtbürgerschaft eine längst beabsichtigteDemüthigung zuzufügen. Die Berufung der Juden an das Reichsober-
*) Tschudi »6 128 t.
'*) Soloth. Wochenbl. Jahrg. 1827 S. 17g.
***) Wslteville bi'rt. Nzz. I» villc >1e Lerne.
-j-) Justinger's Chron.