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"VI. Kapitel.
Kirchliche Verfassung, Klöster.
Der bürgerlichen Verfassung gegenüber stand die kirchliche in großerEinfachheit da. Die Bürgerschaft war dem Glauben der Zeit ergeben.Geistliche standen bei ihr in hohem Ansehen, Bereicherung der Kirchedurch fromme Spendungen und Vermächtnisse fand häufig statt, obgleichbereits in der Handfeste der Gesetzgeber manche auf solche VergabungenBezug habende Mißbrauche zu bekämpfen suchte. Die Urkunden des13. Jahrhunderts enthalten unzählige Beweise von der ängstlichen Be-mühung vieler bcrncrischcr Bürger beiderlei Geschlechts durch Geschenkean die Kirche und ihre Diener für das Heil ihrer Seele zu sorgen.Dennoch waren freiere Meinungen über Religion und Kirchenwesen auchin die einsamen Thäler Helveticas gedrungen. Im 12. Jahrhunderthatte Heinrich, ein Schüler des um 1124 im südlichen Frankreich alsKetzer verbrannten Peter von Brüis, zu Lausanne und in der umliegcn-» den Gegend von der herrschenden Kirche abweichende Grundsätze gepre-
digt. Nach seiner Lehre konnten Kinder, welche noch nicht zu den Ver-standesjahrcn gekommen wären, die Seligkeit nicht durch die Taufeerlangen, weil Christus nicht den Getauften, sondern den Gläubigen dieSeligkeit verhieße. Gott könnte überall angebetet werden, daher es eineThorheit sei, Kirchen zu bauen, und verständiger wäre, die bereitserbauten niederzureißen. Weit entfernt den Abbildungen des Kreuzes,an welchem Christus so grausam gemartert und getödtet worden sei,irgend einige Verehrung zu erweisen, solle man dieselben vielmehr verab-scheuen, zerbrechen und verbrennen; so lauteten seine Worte. In demtäglichen Sakrament des Altars werden nicht der wahre Leib und daswahre Blut Christi geopfert, dieses Sakrament feie bedeutungslos unddürfe deswegen Gott nicht dargebracht werden, weder Opfer, Gebete^ oder Almosen, noch irgend eines der guten Werke, welche lebende Gläu-
bige zum Besten von Verstorbenen verrichteten, haben irgend einen Nutzenfür diese letztem. Den Kirchengesang nannte Hanrich eine VerhöhnungGottes, der nur an frommer Herzcnsrührung Gefallen habe und durchlautes Geschrei und Melodieen eben so wenig herbeigezogen, als versöhntwerden könne. Uebrigens mißbilligten Peter's und Hanrich's Anhängerauch die Ehelosigkeit der Geistlichen, welche nach ihrer Anficht christlicherim Ehestände als in Hnrerei und Unreinigkeit lebten, so wie sie denEidschwur tadelten und den Krieg nebst allem Blutvergießen für sündlichhielten. Hanrich war ein Mann von unerschrockenem Muthe und sehr> einnehmender Leutseligkeit, dabei mit einer sehr kräftigen Stimme und