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I. Band.
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Maaß und Gewicht sollten ein oder zwei von Schultheiß und Rath hie-für bestellte Bürger die Aussicht halten. Wurde bei Jemand größeresoder kleineres Gewicht als das gesetzliche gefunden, so wurde er als einDieb und Verfälscher bestraft und durfte von da an nicht mehr in derStadt feil halten *1. Auch das Münzrecht war der Stadt in der Handfestezugesagt, den eigentlichen Vortheil desselben scheint aber nichts desto wenigerder Kaiser als Bevorrechtigung des Reichsoberhaupts behalten' zu haben.In der Beschreibung des Bisthums Lausanne vom Jahr 1228 ist beiErlach die Rede von 30 Bernpfunden. 1228 wird in einer Urkunde,welche die Beilegung eines Streites zwischen dem Kloster Altenreif unddem Herrn Aymo von Montenach wegen Desaley und Cüsens enthält,einer Summe von 70 Pfunden Bernmünze gedacht. Im Jahr 1264 warRudolf Diewi Münzmeister zu Bern **). In einer Kaufurkunde Peter'svon Möringen an das Kloster von Erlach kommen 60 Schillinge Bern-münze vor, und aus dem Vertrage von Frienisberg mit den Predigernvon Bern wissen wir, daß eine Mark Silbers fünfzig Schillinge galt.In dem Schirmvertrage mit Savoyen vom August 1291 wird neben andernkaiserlichen Einkünften, welche der Schirmherr während der Dauer desSchirms genießen soll, auch ausdrücklich des Münzrechts erwähnt ***).Gegen den Wucher und besonders gegen eine die Schuldner erdrückendeAnhäufung von Zinsen, hatte man 1282 die weise Verfügung getroffen,daß die Gläubiger, seien sie Juden oder Christen, keine Schuld längerals ein Jahr stehen lassen sollten, ohne dafür zu mahnen f).

Weniger als für die gewöhnlichern Bedürfnisse des Lebens läßt sichin jenem Zeitalter und unter den Verhältnissen, unter denen Bern ge-gründet worden war, eine große Sorge für eigentliche höhere Geistes-bildung erwarten, welcher die ganze Gestaltung des öffentlichen Lebensin den ersten Zeiten des Freistaates keinen Spielraum anwies. In ganzEuropa kündigten sich im 13. Jahrhundert, nachdem die Wissenschaften sichdurch die große Aufregung, welche die Kreuzzüge veranlaßten, auf einenkaum geahnten Standpunkt erhoben, Merkmale eines traurigen Verfallsan. Alle Gelehrsamkeit schien sich jetzt nach den Hochschulen oder soge-nannten Universitäten zu retten, wo der freie Aufschwung des Geisteseinen hemmenden Zunftzwang, oder in die neu errichteten Franziskaner-oder Dominikanerklöster, wo er durch einseitige Richtung im Dienste desPabstthums gelähmt wurde. Viele Klosterschulen verfielen gänzlich ausMangel an jener Aufmunterung, welche fast ausschließlich nur die

*) Handfeste Art. 19 -

'*) Haller'S Münzkabinet, k- S- 288 .

***) ttrk. zu Petterlingen rti« ^tovis ante »»umptionrm destse virH,»!,.ch) Ostum o. t282. Alt. Stadtsatzung.