sich über die harten und ungewohnten Abgaben und scheinen vom Rathevon Bern auf eine Weise empfohlen worden zu fein, die dem Freiherrnnicht angenehm war. Die Haöler hingegen, denen über die 50 Pfunde,die sie schuldig waren, weiter nichts zugcmuthct werden konnte, griffen,als man ihre uralten Freiheiten sonst nicht achten wollte, zu den Waffen.Im Jahr 1327 zogen auch die Werner in die simmenthalischen Besitzungender Freiherren und belagerten die feste Burg Wimmis, vermochten in-dessen dießmal ihre Mauern nicht zu brechen. Der Freiherr zahlte übri-gens auf den Schutz König Ludwig's, dem die Berner, seitdem er mitdem päbstlichen Bannflüche belegt war, nicht mehr gehorchen wollten *).
Da sich Kaiser Ludwig nach seiner Krönung noch immer in Italienaufhielt, so traten Donnerstag nach Gregorientag, am 16. Februar 1329,die Städte Straßburg, Basel, Freiburg, Konstanz, Zürich, Bern, Lindauund Ueberlingen in einen neuen Bund, in welchen auch Ravensburg undSt. Gallen aufgenommen wurden. Seine Dauer war bis zum nächstenSt. Georgentag, 23. April, und von da an auf zwei Jahre bestimmt.Sein Inhalt war im Wesentlichen vollkommen gleich mit demjenigen vomAusfahrtsabend 1327. Die Städte Mainz, Worms und Speier hatteman wegen ihrer Entfernung nicht aufnehmen wollen. Auch der Grafvon Kyburg und die Waldstätte blieben dieser Verbindung fremd **).Es standen aber diese letzter» bereits in einem andern Bündnisse, welchesder Bischof Rudolf von Konstanz, Graf Ulrich von Mvntsort, Herr zuFeldkirch, Graf Eberhard von Kyburg, Landgraf in Burgund, die StädteKonstanz, Zürich, Bern, Lindau, Ueberlingen, St. Gallen und Ravcns-burg, nebst den Landleuten von Uri, Schwyz und Unrcrwalden amTage nach St. Hilarien, 14. Januar, zu Zürich vom nächsten Georgen-tage bis über drei Wochen verlängert hatten. Fast gleichzeitig nahmendie Berner das Johannittcrhaus Buchsee in ihr Bürgerrecht auf; in denZeiten wo das Haus Thunstctten unter dem Commenthur von Buchseestand, sollte es gleichfalls in dem Burgrcchte begriffen sein, bei einerallfälligen Aufgabe des Bürgerrechts verpflichtete sich Buchsee zwanzigPfunde an Bern zu bezahlen ***). Im folgenden Jahre, am 2. Angnst1330, kamen auch der Ammann und die Landleute aus der obern Ge-walt von Unterwassern in das bcrnische Burgrecht. Sie versprachen,von nun an stets der Stadt in ihren Kosten zu rathen zu und helfen widerJedermann; das heilige römische Reich wurde einzig und allein vorbe-halten. Dabei gelobten sie, den Eid alle 10 Jahr zu erneuern. Der
') Von Mülinen diplomatische Geschichte der Freiherren von Weissenburg.'*) Tschudi tS29.
*'*) Ryhiner, Geschichte des Kantons Bern.