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I. Band.
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demjenigen, das sich am Bunde hielt, beizustehen. Wer einen Eidgenossen,mit Ausnahme des Falles der Nothwehr, todt schlüge, ward seines Leibesverlustig erklärt; wer aber dem entwichenen Thäter innerhalb des Landeseinen Aufenthalt gestattete, mußte das Land meiden, bis ihm die Eidge-nossen wieder durch einen gemeinsamen Beschluß die Rückkehr gestatteten.Wer Jemand mit Brand beschädigte, war seines Landrechts verlustig, undwer ihn beherbergte, dem Beschädigten zur Entschädigung verpflichtet.Niemand war es gestattet, den Andern zu pfänden, wenn derselbe nichtsein Schuldner oder Bürge war, und auch dann nicht ohne richterlichenSpruch. Wer aber dem Gerichte widerstände, den sollten die Eidgenossenzum Gehorsame zwingen *). Solches waren die Grundlagen der Gerech-tigkeit und Weisheit, auf denen, wie auf einem unerschütterlichen, aufder höchsten Natur der Dinge selbst beruhenden Hort, die 600jährigenVereine der Eidgenossenschaft beruhten.

Von da an war der Krieg der Waldstätte gegen Oesterreich blosmit unbedeutenden Streifereien ohne wichtiges Ergebniß fortgesetzt wor-den. Ein im Jahre 1318 geschlossener Waffenstillstand dauerte nach mehr-maliger Verlängerung bis Mitte Augusts 1328, um welche Zeit die Wald-stätte in die ersten bekannten Verbindungen mit Bern traten. Bei demgroßen Streite im Reiche über die gültige Wahl des Oberhauptes hieltensich die WaldstLtte, ungeachtet der Einsprüche des heiligen Vaters, zumAnhange König Ludwig's, von welchem sie den kräftigsten Schutz gegenOesterreich zu erwarten hatten, und retteten denn auch durch ihre eifrigeVerwendung bei demselben die Reichsfreiheit der Stadt Zürich, die der-selbe bei einem dringenden Geldbedürfnisse zu verpfänden gedachte. AmSamstage vor Martini 1332 schloffen die Waldstätte einen ewigen Bundmit Luzern. Die Oberherrschaft über diese uralte Stadt hatte das HausOesterreich im Jahre 1291 von dem Kloster Mürbach durch Kauf er-worben. Der beständige Kriegszustand, in dem sie seit König Albrecht'sZeiten mit den Waldstätten, ihren nächsten Nachbarn, leben mußte, warihr um so lästiger geworden, als sie von den Herzogen selten diejenigeUnterstützung erhielt, die eine so schwierige Lage nothwendig gemachthätte. Da sich überdieß noch einige andere Gründe zur Unzufriedenheitmit der herzoglichen Verwaltung darboten, so schloß sie erst einen 20jäh-rigen Waffenstillstand mit den drei Ländern; und als dieser von Oester-reich so übel aufgenommen wurde, daß man Anstalten traf, die Stadtzu überfallen, am Samstage vor Martini 1332 jene Verbindung, welcheunter dem Namen des Vicrwaldstättebundes bekannt ist, und wo außerden vorzüglichsten Bestimmungen des Vertrages von 1315 ausgemacht

) Tschudi -«i t3t5.