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wer einmal von gemeinem Rathe entsetzt worden sei, niemals mehr indenselben gelangen solle," entstand ein lautes Geschrei, „dieses sei nichtdas rechte Gesetz; ja. Einer Namens Gangbein warf sogar eine Hand-voll fauler Kirschen auf die Handfeste, so daß dem erschrockenen Stadt-schreiber das besudelte Buch aus den Händen fiel. Hastig wurde es voneinem Bürger aufgehoben, und aus demselben ein Artikel vorgelesen, lautwelchem die Gemeinde den Schultheißen erwählen, und alles dasjenigebeschließen möge, was zum Nutzen und zur Ehre der Stadt gereiche.Hierin fand die Menge genügsame Rechtfertigung ihres Begehrens. Ju-belnd lief der ganze Schwärm vor das Haus des regierenden Schultheißenan der Kreuzgasse, von dem er auf die trotzigste Weise das Stadtbannerherausverlangte. Vergebens suchte sie Schwarzcnburg zu besänftigen; ihmfehlte es gänzlich an jener Kraft und Entschiedenheit, die einem solchenSturme mit Macht gebietet, wo er nicht mehr abgelenkt werden kann.Als das Volk bei seinem Zaudern immer heftiger tobte und fürchterlicheDrohungen ausstieß, langte er, da er sich nicht getraute, unter die Mengezu treten, das verlangte Banner mit höflichen und versöhnlichen Aeuße-rungen zum Fenster hinaus, worauf er sich zur Hinterthüre Hinausschlich,und ohne Aufschub nach Thun entfloh. Die Gemeine hatte sich indessennicht weiter um den Schultheißen bekümmert, nachdem sie sich im Besitzedes Banners sah, sondern war mit dem letztern nach Bubenberg geeilt, vonwo sie den ehrwürdigen Greis mit seinen Söhnen unter lautem Freuden-geschrei im Triumphe wieder in seine Vaterstadt zurückholte, und da erin seinen hohen Jahren, zufrieden, in die Vaterstadt zurückgekehrt zu sein,das ihm angebotene Schultheißenamt nicht mehr annehmen wollte, seinenältesten Sohn Johann, der vor 25 Jahren als Befehlshaber zu Laupendiesen Ort der Stadt erhalten hatte, zu dieser Würde erhob. Auch nachihrer Rückkehr blieben Großmuth und Mäßigung, wie früherhin, in demVerfahren der Bubenberge vorherrschend. Kuno von Holz ward einigeTage nach dieser Begebenheit von der Anklage der Bestechung losgesprochenund saß wieder im Rathe. Doch wurden einige andere Rathsglicder ab-gesetzt. Die jährliche Abänderung der Schultheißen hingegen hörte vonnun an wieder auf. Ritter Johann von Bubenberg blieb bis an seinLebensende im Jahre 1367 oder 1368 mit dieser Würde bekleidet, wo ernoch bei Leben des alten Vaters durch seinen Bruder Junker Ulrich ersetztwurde, der sich gleichfalls ununterbrochen bis zu seinem 1381 erfolgtenTode in derselben behauptete *). Im August des nämlichen Jahres
*) Zustingcr, Tschudi, von Mülincn'S Verzeichnis der Schultheißen. Ry-hiner, Geschichte der Stadt Bern. Diese Begebenheit wird irrig nachJustinger in da» Jahr 1362 gesetzt. Aus den Urkunden geht unbczwcifelthervor, daß sie im Jahre 1364 sich zugetragen habe.