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I. Band.
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30,000 Gulden vemrtheilt hätte, der Spruch nach Bern gesendet undbereits 3000 Pfunde daran bezahlt worden waren, so ließ sich bei ihrder heftigste Unwille verspüren, weil man befürchtete, es möchten da-durch unerschwingliche Lasten auf die Bürger gelegt werden. Man hattenämlich erst im Mai 1367 von dem Grafen Rudolf von Nidan die schondurch Graf Peter von Aarberg 1351 um 4000 Gulden verpfändete Herr-schaft Aarberg um 8438 Gulden erkauft *), wozu am Ende des Jahresnoch 283 Gulden Zinse kamen **). Laut wurde die Stimme unter derBürgerschaft, man solle nicht gestatten, daß ein Pfennig mehr von die-ser Forderung bezahlt würde. Auf den Gesellschastsstuben fanden heftigeBerathungen statt. Die Merkmale einer bevorstehenden Meuterei warennicht zu verkennen. Da begab sich der Rath, vermuthlich um eine un-gesetzliche Versammlung der Gemeinde an diesem Orte zu verhindern, zuden Predigern, und hundert Bewaffnete wurden zu seinem Schutze inden Spital der Scilerin verlegt. Alsobald ließ er den Wächter auf demWendelsteine verhaften, den man einer aufrührerischen Verabredung be-richtigte, laut welcher er auf das von nuten auf erfolgte Ausrufen derWorte: Gelt, den Hals, an die Glocke schlagen sollte. Dieser Unglück-liche gestand unter den Schmerzen der Folter alles, was man von ihmhaben wollte, und ob er gleich, als man ihn zum Tode führte, bei demjüngsten Gerichte seine Unschuld beschwor, wurde ihm nichts desto weni-ger an der Kreuzgasse, dem damals gewöhnlichen Richtplatze, das Hauptabgeschlagen. Mehrere angesehene Bürger, wie von Diesbach, Stählt,Hafner, Lost, wurden aus der Stadt verwiesen, andere an Geld odermit Gefangenschaft ziemlich hart bestraft***). Doch fand der Rath wirk-lich nicht für gut, eine größere Summe als die bereits bezahlte von3000 Pfunden an den Bischof zu entrichten, und die Sache blieb dahingestellt, bis endlich im Jahr 1376 durch Vermittlung der Gräfin Eli-sabeth , Wittwe des Grafen Ludwigs von Neuenburg, der Bischof sichan den empfangenen 3000 Gulden begnügte, und die Berner von allenweitem Ansprachen in Betreff der von ihnen uud ihren Bundsgenossenverübten Plünderungen, Raub, Brand, Mord, Gewaltthaten an Kir-chen oder andern Orten, an Personen beiderlei Geschlechts und besondersan dem Kloster Gennfelden und an dessen Geistlichen entledigtet).

*) Kaufbrief vom ausgehenden Mai 1367. Zu diesem sind st Bürger be-sonders als Käufer zu Handen der Stadt angeführt, vielleicht diejeni-gen, welche das Geld vorgeschossen, unter ihnen von jetzt noch lebendenGeschlechtern Joh. von Diesbach und Johann von Grafenried.

**) Schuldbrief des Grafen Rudolf vom St. Thomasabend t367.

***) Justinger. Tschudi.t) Urk. 6, <1. 7. Juli 1376.