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ganzer Macht, und von ihnen gemahnt alle Mannschaft von Luzern,400 Kriegsknechte von Zürich, 200 von Zug und ebensoviel von Glarus,nebst Hülssvölkern von Solothurn, von den Grafen von Savoyen undNeuenburg eintrafen, sammelte sich im März 1383*) ein Heer von1500 bis 2000 Mann vor Burgdorf's Mauern. Während sechs Wochenwurden Stadt und Schloß mit Büchsen, Blyden und Armbrusten auf'sheftigste zugesetzt, so daß sich endlich Graf Berchthold und die Bürger-schaft genöthigt sahen, um einen Waffenstillstand zu bitten und wegender Uebergabe zu unterhandeln, worauf denn wirklich am Dienstag vorSt. Georgentag (23. April) Schultheiß, Räthe und Bürger von Burg-dorf mit Genehmigung ihres Herren, des Grafen von Kyburg, mit demSchultheißen, den Räthen und Bürgern von Bern einen Stillstand vondrei Wochen abschlössen. Wenn während dieser Zeit kein Entsatz ein-träfe, so versprachen die Burgdorfer am letzten Tage des ausgehendenWaffenstillstandes ihre Stadt den Bernern zu übergeben, und ihnen alsihrer rechten Herrschaft zu huldigen, und zwar für alles dasjenige, wassie bisher den Grafen von Kyburg mit Vorbehalt der ihnen stets zu-gesicherten Rechte, Freiheiten und Gewohnheiten schuldig gewesen wären,worauf sie den Bernern mit Leib und Gut gegen Jedermann beizustehen be-reit wären. Bis zum Verlauf dieser Frist durfte das Schloß auf keine Weiseverstärkt noch weniger die Besatzung vermehrt werden. Wer sich dermalen inder Stadt befand, dem war es wohl vergönnt, hinaus und wieder hinein zureiten, doch durfte er bei solchen Reisen weder Verstärkung mitbringen, nochsich Angriffe gegen die Belagerer erlauben, eben so wenig als diesen Feind-seligkeiten gegen ihn gestattet waren. Käme jedoch ein Entsatz heran, sowar es den Belagerten vergönnt, zu demselben hinznreiten oder zu gehen.Auch die Festungswerke der Stadt durften eben so wenig verstärkt werden,wogegen die Berner versprachen, während dieser Zeit keine andere Burgoder Stadt des Grafen von Kyburg anzugreifen. Doch behielten sie sichvor, mit einem Theil ihrer Fähnlein und Banner nach Belieben hin undher zu ziehen, und ihre Werke und Zelten zu verlegen oder zu zerstören,ohne daß deßwegen die Belagerung als aufgehoben, oder der Stillstandals gebrochen angesehen werden könne. Den Burgdorfern ließ man zu,so oft sie wollten, Boten an ihre Herren von Kyburg abzusenden, unddafür zu bescheidenen Zeiten und auf anständigen Wegen Geleite zu for-dern. Räumten die Berner vor dem Auslaufe der Frist das Feld, sowaren der Graf und die Burgdorfer ihres Eides entledigt, wurde aber
*) Das Datum des geschlossenen Waffenstillstandes vom Dienstag vor Geor-gentag (23. April) zeigt, daß das bei Tschudi und nach ihm bei denübrigen Schriftstellern angegebene Datum des Aufbruchs um St. Mar-kuStag (25. April) irrig ist.
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