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Achter Band.
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106 Viertes Kap. Spanischer Successionskrieg.

was die Reunionskammern demselben außerhalb dem Elsaßentrissen, jedoch sollte, laut einer dem 4ten Artikel beigcseztenElausel, die katholische Religion in diesen wieder abgetretenenBezirken in dem Stande verbleiben, in welchen sie unter derfranzösischen Regierung gekommen (was sodann laute Beschwer-den der protestantischen Stände und erneute Zerwürfniß der beidenReligionstheile im Reiche veranlaßte). Straßbürg behielt derKönig; aber Freiburg, Breisach, Kehl und Philipps-burg kamen an den Kaiser und an's Reich, und das HerzogthumZweibrücken an den König von Schweden zurück. Die Rhein-schiffahrt sollte beiden Theilen frei und unverkümmerit durch neueZölle bleiben. Auch der Herzog von Lotbringen bekam seinLand wieder, mit Ausnahme von Saarlouis und Longwy.Der Prinz von Fürstenberg wurde in seine reichsständischenRechte wieder eingesezt; aber er entsagte seinen Ansprüchen aufCöln, und über jene des Herzogs v. Orleans an die Pfälzi-sche Erbschaft sollte der Pabst Schiedsrichter seyn. (Diesesschiedsrichterliche Erkenntniß sprach nachmals den Kurfürsten vonder Pfalz von allen Anforderungen los, gegen die Bezahlung von300,000 Skudi.) Im übrigen wurde der westphälische Friedeund jener von Nimwegen ausdrücklich bestätigt.

Europa erstaunte über die Mäßigung des Königs v. Frank-reich. Aber die Weiseren erkannten darin die Vorbedeutung weitgefährlicherer Anschläge.

Viertes Kapitel.

Spanischer Successionskrieg.

§. 1 .

Verhandlungen über die Spanische Erbschaft.

Schon beim Pyrenäischen Frieden war der große Plander Vereinigung Spaniens mit Frankreich entstanden.Die Vermählung Ludwigs XIV. mit der Jnfantin eröffnete dieAussicht auf so glänzende Erwerbungen, die bei dem schwächlichenZustand ihres einzigen Bruders, nachmals K. Karl II., nicht