Viertes Kap. Spanischer Successionskrieg. 107
allzu entfernt schien. Zwar leistete die Jnfantin vor der Vermäh-lung eidlich Verzicht auf alles Nachfolgerecht in den spanischenLändern; aber wie wenig Ludwig solcher Entsagung achten würde,wenn der Fall einträte, das zeigte er aufs Deutlichste beim TodK. Philipps IV. '), als er mit Heeresmacht in die Niederlandebrach, um seinem unmündigen Schwätzer Brabant und Flan-dern zu rauben. Der Friede von Aachen, der wenigstens einenTheil des Raubes in seinen Händen ließ, mochte als selbstAnerkenntniß einigen Rechtes gelten; es war dadurch der Grund -saz erschüttert worden, worauf allein die Ausschließung der Jn-fantin vom spanischen Erbe ruhte. Die Reihe nachfolgender Er-oberungen, wodurch die Stellung des Königs mehr und mehr sichverstärkte, war nur Vorspiel des großen Schlages, womit erEuropa für den sich nähernden Todsall des kinderlosen Karl II.bedrohte. Ohne die englische Revolution wäre der Schlag auchschwerlich abgewandt worden.
Aber gegen die Ansprüche des französischen Hofes erhoben sichdie allerdings besser begründeten des Hauses Habsburg. DerKaiser Leopold, das Haupt der Teutsch-Oestreichischen Linie,Sohn der jungern Tochter Philipps III. und Gemahl der jün«gern Tochter Philipps IV., berief sich theils auf diese natürlichenDerwandtschaftsrechte, theils auf verschiedene, Mit der Spanisch«Oestreichischen Linie geschlossene Familien-und Erbfolg-Verträge.Auch war sein eventuelles Erbrecht bereits im Jahr 1689 vonden Mächten, welche damals mit ihm das große Bündniß widerFrankreich schlössen, in einem eigenen Separat - Artikel anerkannt,ja garantirt worden. Gleichwohl sprachen zwei der Garantennebenbei für sich Selbst das Erbrecht an: nämlich Barern, weildessen Erbprinz Joseph Ferdinand der Sohn Marien An-toniens war, des einzigen Kindes, welches K. Leopold mitder Jnfantin erzeugt hatte; und der Herzog von Savoyen,Viktor Amadeus, als Abstämmling von Katharina, Phi-lipps II. Tochter.
Frankreich hatte durch den beschleunigten Abschluß des Ryß-wiler-Friedens die Absicht Oestreichs vereitelt, den Krieg
1) 1665 s. oben II. Kap. §. 1o. LVrgl. dabei im VII. Bd. S. 310.)