Fünftes Kap. Der große Nordische Krieg. 145
Die Adelichen, welchen allein ein politisches Recht zustand, hattennicht die Erhaltung des Vaterlandes, nicht dessen Vertheidigunggegen den äußern Feind zum Ziel ihres Strebens, sondern blosdie Bewahrung oder Vermehrung ihrer persönlichen Freiheitenund Vorzüge gegen die stets gesürchtcten Eingriffe des Königs.Daher waren die sächsischen Truppen, welche August in's Landgesnhrt, denselben weit verhaßter alö jene des Feindes; und imAugenblick der dringendsten Gesahr vor dem schwedischen Ein-bruch ward König August vom Reichstag aufgefordert, seineSachsen aus dem Reiche zu schaffen, keine Russe» darin auf-zunehmen, und mit Sapieha, dem Litthauischen Großen,welcher Schwedens Partei hielt, sich auszusöhnen.
So ward allerdings das Reich dem Feind überliefert; denndas polnische He.r allein, schlecht geregelt, schwach, ja selbstdurch Partciungen zerrissen, war nicht vermögend zu widerstehen.Gleichwohl, wenn der Adel nicht nur engherzig, zur Erhaltungseiner eigenen Freiheiten, sondern jener der Nation, alsogehandelt hätte, würde man kaum ihn verdammen können. K. A u-gust halte schon am Anfang seiner Regierung Lust nach Unein-geschränktheit gezeigt. Der Krieg gegen Schweden, ohne Zustim-mung der Nation begonnen, und der wider die Wahlkapitulationstreitenden Vermehrung der sächsischen Truppen im Reich einenVorwand darbietend, schien eher gegen Polen selbst als gegenSchweden gerichtet; und gegen einen siegreichen Kvnig, an derSpize eines ihm allein ungehörigen, der Nation aber fremdenHeeres, ist konstitutionnelles Recht ein Schall. In solcher Lagemochte den Polen minder heillos scheinen, durch vorübergehen-den Feindesdruck gequält, etwa auch zur Abtretung einer Pro-vinz gezwungen zu werden, als die Nationalfreiheitcn vielleicht fürimmer hinzugeben an die Willkür eines Autokraten.
Indessen rückte Karl aus Litthauen nach Polen, Freund-schastöverstcherungen für die Republik in Manifesten vor sich her-tragend, ja, ihr Schuz anbietend gegen die Gewaltherrschaft ihresKönigs. Geheime Unterhandlungen begannen. Eine polnischeGesandtschaft ging, nach dem Beschluß des Senats (der Reichs-te De; 170l». Roltcck Gesch, 8r Bd.
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