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Achter Band.
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148 Fünftes Kap. Der große Nordische Krieg.

Dieser Leztgenannte, das unglückliche Schlachtopfer der tyran-nischen Rechtsverachtung eines Königs und der feigen Niederträch-tigkeit eines andern, war einst als Abgeordneter des lieft an bi-schen Adrls am Hofe König Karls XI. von Schweden erschienen,die liefländischen Rechte und Freiheiten gegen die willkürlichenEingriffe d cses Monarchen in ehrerbietiger, jedoch freimüthigerRede venheidigend. Dies nahm der Despot übel und ließ Palknl,als des Verbrechens der beleidigten Majestät schuldig, zum Todverurcheilcn. Aber Patknl entfloh nach Polen und fand Ausnahmebei König August. Nach Karls Xl. Tod ermunterte Patknl denKönig August zum Krieg wider den jungen Karl Xll., ihm zu-mal die Aussicht auf die Eroberung Tieflands, welches höchstungern das schwedische Joch trüge, eröffnend. Auch begleitete erden König August in den Feldzug nach Licfland und zur Belage-rung Riga' s, welche jedoch bei dem tapfern Widerstände derSchweden wieder aufgehoben ward. Nach der Niederlage, welchedie Sachsen an der Duna durch Karl Xll. erfuhren, begab Pat-kul sich zum Czaar Pcrer, auf den Charakter und die Hilfsquelle»dieses Mannes eine größere Hoffnung, als auf jene des unzuver-läßigen, verschwenderischen, den Hoflüsten ergebenen August bauend.Auch schenkte Peter ihm sehr geneigtes Gehör, nahm ihn in seineDienste, und schickte ihn als seinen Gesandten an König August's,seines Verbündeten Hof, um die Angelegenheiten des schwedischenKriegs daselbst eifrigst zu betreiben. Bald wurde er nun die Muth-losigkeit August's und dessen Geneigtheit, Frieden mit Schwedenzu schließen, gewahr, that lebhafte Gegenvorstellungen, und wurdevon August, um zu verhindern, daß ungünstige Berichte über dieseDinge an den Czaar gelangten, unter schlechten Vorwänden ge-fangen gesezt. Dieser ersten Verlezung des Völkerrechts folgtedie zweite und schrecklichere nach, die Auslieferung an Karl Xll.Der lezte, im wahnsinnigen Uebcrmuih der Gewalt, in Patknl blosden Liefländer, sonach den geborne» Unterthan, und zwardeu als Majestätsverbrecher «wegen männlicher Vertheidigung va-terländischer Rechte) erklärten, erblickend, ohne Achtung oder Kennt-niß des Völkerrechts, welches dem Gesandten Patkul die Un-verlezlichkeit gewährte, und mit frevelhafter Niedertretung derheiligsten natürlichen Rechte, welche den ausgewanderten, längst