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Achter Band.
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dem Rastadt-B ad en'schen Frieden.

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gegen Spanien zu gewinnen, welche die innigste Verbindung Spa-niens und Frankreichs erwartet und gefürchtet hatten; und estrat kein gefährlicherer Feind gegen den Regenten Frankreichsauf, als sein natürlicher Bundesgenosse, der Bourbonische Königvon Spanien. Die Völker Europa's, schon längst davon ent-wöhnt, daß ihrer Interessen oder ihres Verlangens gedachtwerde, erwarteten ruhig die Aufforderung zum Kampf und Leidenfür Orleans oder Anjou. Glücklicherweise trat der Fall nichtein; Ludwig XV. starb nicht, und die Zcrwürfniß der beidenHöfe befestigte vielmehr den Frieden von Utrecht.

Zwar Spanien, den Verlust seiner schönsten Provinzen schmerz-lich fühlend, crmutkigte sich zu einem Versuche der Wiedererobe-rung; ja, es wagte selbst seine Absichten aus Frankreich mitaufzunehmen in den kühnen Plan. Europa erstaunte, das spani-sche Reich, unter seinem lezten östreichischen Monarchen eine todteMasse, Jeden zum Angriff durch seine Hilflosigkeit einladend, jeztplözlich übergehen zu sehen zu einer thätigen Rolle, mit Ent-wicklung einer ungeahnten Kraft und in großartigen Entwürfenfast den ganzen Welttbeil umspannend. Solcher neue Geist wartheils die Frucht des Erbfolgekrieges selbst, als welcher die Spa-nier aus ihrer Indolenz gewaltsam emporgerissen, und mit denfremden Heeren und dem fremden Geld auch fremde Ideenaus spanischen Boden geworfen hatte, tbeils ging er aus vonder Bourboni scheu Regierung, von Ludwigs X V. dem— wiewohl schwächer» — Enkel gegebenen Unterricht und Bei-spiel. Äckeib m, Gewerbe und Handel erfreuten sich jezt wenig-stens einiger Ermunterung, die Administration wurde besser ge-regelt, fähige Männer bildeten sich und gelangten zur Geschäfts-führung. Freilich wurde die Regierung auch despotischer, zumalnach geendigtem Krieg, welcher den Verwand zur Vernichtungder Fre.beiten einiger Provinzen dargeboten. Ja, selbst in demtreuen Ca stillen böitcn de Eortes jezt auf, nachdem sie zumleztcnmal sich versammelt hatten, um die von Philipp dikttrteneue Succ.'ssioneordnnng (1715), welche allen männlichen Ab-stammungen den Vorzug vor den weiblichen zusprach, durch ihre Aner-kennung zu befestigen. Bald ward selbst der Staatsralh m t denübrigen alten Kollegien hintangesezt. Die Befehle ergingen aus