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Normalspurige Transversal-Eisenbahnen mit Locomotiv-Betrieb : practische Erörterungen zur Erstellung von Secundärbahnen / von Theodor Lutz
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IV. Sicherheit des Bahnbetriebes.

Die Sicherheitsbestimmungen für den Betrieb nonnalspurigerSecundiirbahnen richten sich im Allgemeinen nach bezüglichenLandesgesetzen.

Da sich jene indess speciell auf Hauptbahnen beziehen, müssendiessfalls für Secundiirbahnen, ihrer eigentümlichen Anlage wegen,theils neue Massregeln, theils sachgemässe Modifieationen, resp.Vereinfachungen, getroffen werden, in dem Sinne:

Jede Station erhält einen Morse-Telegrapheuapparat mit hör-barem Arbeitston zur Correspondenz-Vermittlung zwischen denStationen und zur Signalisirung der Züge. Für den Fall gleicherSicherheitsgewährung kann, bei billigeren Erstellungskosten, dasTelephon verwendet werden.

Auf sämmtlichen Stationen werden bei der Ein- und AusfahrtSignalscheiben angebracht zur Orientirung für den Locomotiv-führer, welches Geleise er zu befahren hat und ob er überhauptin den Bahnhof einfahren darf.

Das Anhalten des Zuges in Folge eingetretener Hindernissewird bei Tage durch Flaggen, Nachts am besten durch Horn-oder electrische Signale angezeigt, da optische Signale sich mitRücksicht auf Witterungsverhältnisse (Nebel, Schneegestöber etc.)oft als unzureichend erweisen.

Nach Bedarf werden auf offener Linie in zweckentsprechenderEntfernung Bahnwächter postirt, welchen die sorgfältige Rein-haltung des Geleises und die Wahrung der Verkehrssicherheit auffreier Strasse obliegt.

Die gegenseitige Verständigung der Bahnwächter geschiehtdurch Hornsignale. Die jeweilige Entfernung zwischen diesenPosten wird durch die örtlichen Verhältnisse bedingt und ist da