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Erster Band.
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aus Zürich vorordnen sollten. — In der Folge findet man Am-männer zu Aug auch an» andern Cantonen.

Jenseits des Eotthards behauptete Franchino NuSca, alser 1338 Azzo Visconti die Herrschaft über Como überlassen mußte,sich in Dellenz, Luggaru», Mayenthal und Bollenz.

Im Jahre 1343 hatte ein kurzer, aber heftiger Krieg zwi-schen dem Grafen von Werdenberg - SarganS und dem Freyherrenvon NäzunS und ihren Gehülfen die Nhätischcn Gegenden beun-ruhigt. — Die alten, seit 1311 immer wieder zählenden Strei-tigkeiten zwischen Schwyz und Einsiedeln wurden endlich, 1320,durch Thüring von Attinghausen, Abt zu DissentiS, vermittelt.

Die Oberherrschaft über die Maat hatte AmadeuS, der grüneGraf von Savoien, von Catharina, der Tochter Ludwig«, desletzten Besitzers, durch Kauf an sich gebracht, und durch Ver-mittelung deS Parlaments von Paris die Oberlehensherrlichkeitüber die Grafen von Genf erhalten. Carl IV, verschwenderischmit den Rechten des Reiches für eigen« Vortheil«, überließ ihmfür seine gesammten Staaten, 1326, das Recht höchster Entschei-dung der Rechtshändel.

Nicht nur achteten die III Länder, sondern auch Zürich,nachdem e» sich für Kaiser Ludwig erklärt hatte, wie viele an-dern Herren und Städte, den Kirchenbann wenig. Doch bey-nahe vor allen zeichneten sich die Basier durch unerschütterlicheAnhänglichkeit an den Kaiser in dieser Beziehung aus. Einpäpstlicher Abgeordneter, welcher den Bann verkündigen sollte,wurde in den Rhein geworfen und getödtet, und selbst nachLudwigs Tode und bey ihrer Entlassung aus dem Banne gabensie nicht zu, daß jener ein Ketzer oder unrechtmäßiger Kaiser ge-wesen sey. —Viele Ordens- und Weltgeistliche mußten währenddieser Zeiten in verschiedenen Gegenden ihre Klöster und Pfrün-den verlassen, wenn sie an dein Banne festhielten.

Kaum hatten die Folgen der kirchlichen Entzwryung nachder Erwählung Carls IV aufgehört, als die schreckliche Pest von