Band 
Erster Band.
Seite
128
JPEG-Download
 

128

gcnöffischen Bund. Gleichwohl gewannen die Rinkenbergische«Angehörigen^, vornehmlich durch Vorschub der Edeln von Wal-therSbcrg in Nidwalden und derjenigen von Humveil in Obwal-den, persönlicher Feinde des Freyherren von Rinkenberg, aufsneue die Aufmerksamkeit der Unterwaldner. 1551, 1556 und1571 kam diese Angelegenheit vornehmlich in Bewegung. DieRinkcnbergischen Angehörigen erhielten das Landrecht in Untcr-walden. Auf die Klagen der Berner und durch den Einfluß derEidsgenossen wurden sie dagegen wieder zum Gehorsame undzur Fortsetzung schuldiger Leistungen gegen ihren Herren ver-pflichtet und das Landrecht aufgehoben. 1581 erhielten nichtnur die Rinkenbergischen Angehörigen, sondern einige Untertha-nen von Thun, welches an Bern verpfändet war, noch ein Mahldas Landrecht zu Unterwalden. Sie versagten nun den Gehor-sam. Durch ihre Gönner in Unterwalden erhielten sie Hülfe;aber mit Waffengewalt und durch Verwüstung ihrer Dörfer zwan-gen die Berner sie zur Unterwerfung, und trieben ihre Gehülfenaus Unterwalden über den Brünstig zurück. Die Eidsgenossenvermittelten. Das Landrecht hörte auf, und die Rinkenber-' zischen und Thunischen Angehörigen wurden ihres Eides ge-gen die Unterwaldner entlassen. Diese mußten den gefangenenFreyherren von Rinkenberg wieder loSgeben, dasjenige, waSaus dem Raube seines zerstörten Schlosses noch vorhanden war,zurück erstatten, u. s. f. Der Schiedspruch der drey übrigenWaldstätte und Zürichs ist neben andern, darin für die Bezeich-nung der staatsrechtlichen Verhältnisse wichtig, daß die Berneralte getreue Freunde der Luzerncr und Züricher und liebe Eids-genossen der Urner und Schwyzer genannt werden. — Gleichwiees nicht schwer hält, das Volk in Bewegung zu setzen, so fallenhingegen vornehmlich in Democratien, wenn die Sachen einennachtheiligen Ausgang nehmen, alle Folgen auf die Anstifterzurück. Johann von Walthcrsberg, Walther von Hunweil, diekurz vorher alles vermochten, und in deren Familie die Landam-mannsstelle gewesen war, und Walther von Tottikon, ihr Gehülfe,