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hatten die Glariier, 1387, Lanöesverordnungen gemacht und selbstihre Vorsteher gewählt. 1390 vermittelte Zürich einen mildenLvskauf Sekingischer Gefalle. Doch schon 1 ZSZ vertrugen Sekin-gen und die Glarncr sich wieder über neue Rückstände, und nacheiner geleisteten Bezahlung sagte da« erstere die letzter» und ihreNachkommen davon loS und ledig. 1395 kaufte da« Land^öieAbtey vollends für Güter, Zinsen, Zehenten, Todtenfall, u.s.f.auS; nur ein Zins von 32 Pfund und der Kirchensatz (Patronat)zu GlacuS blieben vorbehalten. — Städte und Länder legteneinen großen Werth auf kaiserliche Besetzungen. So erhieltenZürich, Luzcrn, Bern, Uri, u. s. f. den Blutbann vom KaiserWenzel, der Alles feil both und sein unordentliches Leben sogardurch den Verlust seiner Kronen büßte. Aber als alle Eidsge-Nosscn, i'Ml, dem Kaiser Ruprecht huldigten, weigerten sich dieungkbeugten Schwyzer, eine solche Verpflichtung einzugehen.—Höchst merkwürdig ist der Brief der beängstigten Klosterfrauenin der Au bey Steinen, welche vermuthlich den Forderungendes Landes sich nicht hatten unterwerfen wollen, an Papst Do-nifaz IX (*).
Thätig und mit den größten Anstrengungen des Privatver-mögens der Bürger vergrößerten die Städte sich durch Käufeund Pfandschaften. So erwarb Zürich mehrere Vogteyen amSee und unter der Stadt, 1 'M 2 Greifensee und Dos Grü-ningen, sein« erste größere Besitzung. Das Nähmliche that Lu-zern, so wie auch die Städte Solothnrn und Basel, welches1392 so die kleinere Stadt mit sich verband; und auf alle Sei-ten hinaus brachte Bern durch die nähmlichen Mittel seine be-reit« bedeutenden Eroberungen und Ankäufe in nähere Verbin-dung. Wichtig war für die Befestigung seiner Herrschaft dieErwerbung der bisher von den Kyburgischen Grafen noch vorbe-haltenen landgräflichen Rechte von Thun bis an die Brücke zuAarwangen. — Als der Graf von Geiers seine Angehörigen von
(*) Siehe Tschudi l- 6og.