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Erster Band.
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Bctciegerey zu Neuenburg, dem Dicbsiahle zu Will,'sau, jenerErmordung WernhardS Schilling, u. s. f. Der Mißbrauch derSelbsthilfe und Fehden waren allgemein. Ein Thomas Ober-kolt, der zu Basel wegen DiebsiahleS und Morde» gefangenward, entrann und wagte es, die Stadt zn befehden, durchBrandanleguug zu beschädigen und ihre Vorsteher durch schimpf-liche Schilderungen zu höhnen. — Die Acht und der Bann,>n welche HanS Gruber zuerst die Walliser, seine Landsleute,»nd nachher die ganze EidSgenossenschaft verwickelte-, weil sieden Reichsgerichten nicht gehorchten, und der Mißbrauch, denSchwäbische Herren davon machten, um Näubereyen gegen eidS-gcuöffische Kaufleute auszuüben, liefern ähnliche Beyträge zurGeschichte des damahligen Rechtszustandes."

In dies« Zeiten fällt auch die Bekanntschaft der Eidsgenos-sen mit dem groben Geschütze, über dessen Gebrauch unsichereVermuthungen bis in die Zeiten des Eoucy'schen Einfalles hin-auf steigen, sichere Belege hingegen schon aus den ersten Jahr-öehenden des fünfzehnten Jahrhunderts vorhanden sind.

Der erste innere Krieg der EidSgenosseu (alteZürich-Krieg). Der Thurgauer- und Mühl-hauser - Krieg, bis auf den Erbverein mitOesterreich und dieAnschließung an Frank-reichs StaatSinteresse, 1474.

Zwischen dem verschuldeten Kloster St. Gallen, wo dieNähere Neigung zu den Wissenschaften ganz erloschen war, undden Appenzellern dauerten, ungeachtet des AuSsprucheS der EidS-8*uvssen, die Streitigkeiten fort. Unbändiger als alle andernAlpenvölkcr beobachteten die Appenzeller denselben nur unvoll-kommen. Endlich erfolgte, 1425, ein neues Jnterdict (Bann)k>on dem Bischöfe von Constanz; doch die LandSgrmeindc beschloß,"in dem Dinge wolle sie nicht seyn". DaS Volk gcrieth in