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Hessischen Bünde vor; aber die Unverträglichkeit derselben mitden Zwecken dieser neuen Verbindung war zu ausfallend, »mnicht Bestürzung und Unwillen bey allen Eidsgenossen zu erre-gen. In einem besondern Verkommenste trat Zürich den größtenTheil der Grafschaft Kyburg wieder ab; nur das neue Amt amlinken User der Glatt, einiger Einfluß aus die Bevogtigung unddie Wiedereinlösung im Falle neuer Veräußerungen wurden vor-behalten. Neben andern, verpflichtet sich Zürich, die Einlösungvon Baden zu begünstigen und soll dafür eine Ausdehnung seinerGrenze bis an den Schäflibach über Dietikon erhalten. Auchwird der Kaiser in Toggenburg und Utznach das SchweizerischeLandrecht abschaffen. Um das schon aufgereizte Zürich zu blen-den und zugleich den verhaßten Eidsgenossen eine andere Verbin-dung entgegen zu setzen, verabredete man eine neue Eidsgenosscn-schast unter Zürichs Vorsitze und Oesterreichs Leitung, zu wel-cher Ocsterreichische Landschaften, die Disthümer von Chnr undConstanz, der Abt von St. Gallen, weltliche Herren, einigeStädte, auch St. Gallen und Appenzcll gezogen werden sollten-Endlich wurde den Zürichern dte Wiedereinlösung von Windecknoch durch Urtheil zugesprochen.
Den Eidsgenossen, außer Uri, verweigerte der Kaiser di«Bestätigung ihrer Freyheiten, forderte von ihnen zu wiederholst«ten Mahlen den Aargau, schlug ihnen dafür die Chur- oderandere Fürsten als Richter vor. Sie flehten; aber sie gabennicht nach. Eine Tagsatzung folgte auf die andere. Von denZürichern verlangten die Eidsgenossen Auskunft über den Ocster-rcichischen Bund, und diese suchten sich zu rechtfertigen. Ermah-nend ritten jetzt die Lothen der Eidsgenossen in den Aargau.Mit Ergebenheit erinnerten sich die Zofinger am Wendepunktgrosser Ereignisse der guten Regierung der Werner, und dies«fühlten sich nicht zu hoch, um für solche Gesinnungen zu dan-ken. Nicht so erklärten sich Bremgarten und Baden. S>«wünschten, eine neutrale Stellung beyzubehalten, und das erstereerneuerte sein Burgrecht mit Zürich. — In dieser Stadt wurde