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olle andern Ansprüche werden nach eidsgcnössischem Recht« zuEinfiedeln entschieden; der freye Verkehr wird hergestellt; nurwegen des fremden Weines macht Zürich Vorbehalte. Die übri-gen Eroberungen übergibt Schwyz an Bern, und diese» andürich. Die Züricher entsagen ihren Rechten auf die Johanniter-Commende WädenSweil. Vorher hatten die Schwyzer noch dieVorräthe des Schlosse» Grüningen ausgeleert. Nur nach einemAusspruche der Derner unterwarf diese Landschaft sich wieder derOberherrschaft seiner gewesenen Herren. Auch die von Raronräumten nur gezwungen, was sie eingenommen hatten. Als derneu erwählte Kaiser Friedrich lH, ein Sohn des Herzogs ErnstUnd Enkel des bey Sempach gefallenen Leopolds, geboth, dieEidsgenoffcn sollen bis auf seine Ankunft über die Eroberungennichts verfügen, rief ein Böthe derselben aus: „ Weber Kaisernoch Papst soll uns hindern, gegen die Züricher die Bünde zuhalten."
Die nachtheiligen Friedensbedingnisse, und vor allen andernöie Abtretung der Hofe, das erste Beyspiel einer Eroberung derEidsgenossen über Eidsgcnoffen, hatten die Herzen der Züricherwit Bitterkeit erfüllt, und durch die Auflösung der eidsgenössi-fchen Eintracht waren die Hoffnungen des Aargauischen Adelsund anderer Anhänger Oesterreichs wieder belebt worden. Zudürich suchten Stüßi und seine Partey ihr gesunkenes Ansehenum jeden Preis wieder zu heben. Unbekümmert kehrt der Par-tehgeist bewährte Systeme um und vertraut sich den Brandungennicht zu berechnender Ereignisse. Sie wandten sich an den Vor-öer-Oesterreichischen Statthalter, den Markgrafen Wilhelm vonHochberg, trugen durch Abgeordnete dem Kaiser die Abtretung derGrafschaft Kyburg an. Man opferte, was man im Besitze hatte,k"r ungewisse Erwartungen, und auf Sonntag nach St. Veit1442 wurde zu Aachen zwischen dem Hause Oesterreich und dendürichrrn ein ewiger Bund geschloffen. Man verspricht sich ge-Zrnseitig Hülfleistung auf eigene Kosten, Oeffnung der festenPlätze und freyen Kauf. Zürich behielt sich zwar die eidsge-
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