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emgedrungenen Scharen wurden gänzlich geschlagen. Aufgebrachtvereinigte sich das umliegende Rhätische Volk. Das SchloßOrtenftein, die neue und alte SünS und die Därenbnrg wurdenErfrört. Die Acht diente nur dazu, die Verbündeten zu einemEinfalle in daS Land SarganS zu reizen. Bey MelS erfolgte,*451, ein Waffenstillstand und im folgenden Jahre wurde derFriede vermittelt. In demselben heißen die Verbündeten „ der ge-meine Theil, den man nennt der obere Theil, und die vom Got-teshaus zu Chur." Die Grafen werden wieder in ihre Rechteeingesetzt. Sie mögen die zerstörten Schlösser unter gewissenBeschränkungen, wieder aufbauen, sollen aber auf eigene Kostendie Lorsprechung ihrer Gegner auS der Acht bewirken, und dieUngehörigen bleiben bey ihren Verbindungen mit dem obernBunde. 1456 verkauften die Grafen ihre Rechte über SchamSUnd Ober-Daz an den Bischof von Chur, und zwey Jahre nach-her kauften die Schamser von diesen sich gänzlich los.
Durch den langwierigen Krieg der EidSgenossen, der in derGeschichte den Nahmen deS alten Züricher-KriegcS erhielt, hattesich der Nahme Schweizer noch mehr unter den Benachbartenverbreitet, weil die Schwyzer an der Spitze des Krieges stan-den und man die übrigen EidSgenossen als ihre Gehülfen be-trachtete; doch wurde die Benennung Schweizer damahls nochals ein Bey- oder Spottnahme angesehen, den die EidSgenossenUoch lange nicht gebrauchten. Auf mancherley Weise wirktenÜie Folgen und der Ruf dieses Krieges auf die Verhältnisse undSchicksale der EidSgenossen.
Der Vorbehalt der Rechte Oesterreichs, welchen Luzeen unddug in ihren Bündnissen mit den EidSgenossen gemacht hatten,Mar ihnen oft, und auch noch in dem neuesten Kriege zum Vor-würfe geworden, und es bedurfte der Zustimmung der übrigenBnndeSglieder, um denselben wegzulassen. Diese Bewilligunggeschah 1454. — Mit der im BundeSbriefe vorausgeschickten Er-klärung, haß sein Kloster ohne Schirm der Weltlichen nicht be-stehen möge, schloß Abt Caspar von Landcnberg zu St. Gallen
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