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Unterthanen des Königs sollen für ihre Personen und ihr Eigen-thum ungehindert durch das Land der Eidsgenossen ziehen. DieAusfertigung if? vom 8 November. Erst von, 4 April l4LZist die Französische, in welcher auch der König verspricht, nie-mandem gegen sie Hülse zu leisten oder Durchzug zu gestatten-Den Eidsgenossen wird für Personen und Eigenthum unschäd-licher Durchpaß zugesichert, u. s. f.
Der Waffenrnhm der Eidsgenossen bewog in der Nähe undFerne Kriegführende, ihre Hülfe nachzusuchen, und die Ange-wöhnung an die freye, unruhige Lebensweise des Krieges reiztebald grössere, bald kleinere Scharen, solchen Anlockungeü siä>hinzugeben. Mehrere Mahle machten auch die Städte undLänder selbst fremde Fehden zur eigenen Sache. Als derFränkische Adel und viele Deutsche Fürsten, dem MarkgrafenAlbrecht Achilles, Burggrafen von Nürnberg, zu Gefallen,die Nürnberger bekriegten und 72 Reichsstädte zu Hülfe der letz-ter« die Fehde erwiederte», schickten die Eidsgenossen, welchesich seit mehrern Jahren durch «ine Achtserklärung des burggräf-lichen Landgerichtes gekränkt suhlten, 8oo Mann (Tschudisagt:auf eigene Kosten) den Nürnberger« zu, und diese Hülfe ent-schied endlich durch ihre stürmische Tapferkeit bey Pillereut denKrieg zum Vortheile der Nürnberger.
Im Jahre 1453 unterstützten Schwyz und GlaruS die Gra-se» von Werdenberg - SarganS gegen Schwäbische Reichsstädte undnöthigten diese zum Ersatz. Auf zweymahliges persönliches An-suchen des Prinzen AmadeuS von Savoien, und nur nachdem derHerzog Genugthuung wegen der Freyburgischen Angelegenheitengeleistet hatte, bewilligten die Berner, 1)54, 3voo Mann ge-gen seine Gegner (eigentlich gegen Frankreich), welche aber nurbis in die Gegend von Genf zogen.
Als Hegauische Edelleute, 1455, auf eidSgenöffischem Ba-den Straßburgische Bürger gefangen genommen, und auf daSSchloß Eglisau geführt hatten, welches den Grafen von Tru-gen gehörte, nahmen die Züricher, den Unfug rächend, Eglist"