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Erster Band.
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der einzelnen Orte hatte fremder Einfluß ein stete» Schwanke»gebracht. Dennoch vereinigten die Orte sich zu durchgreifend«»Maßregeln. Von dem verarmten Grafen von SarganS kaust«»die VIl östlichen 1583 um iz,ooo Rh. Gulden die Landsch»stSargans, »nd bilbete>i aus derselben und den frühern dortige»Eroberungen eine gemeine Herrschaft. — Arbeitsscheue Müßig*ganger und dienstlose Neisläufer hatten die öffentliche Sicherheit so gestört, daß eine Tagsatzung 1580 beschloß, Räuberey«»und Diebstähle, deren Betrag den Strick bezahlen würde, soll«»mit dem Tode bestraft werden; und in wenigen Monathen ka-men 1500 verwilderte Unglückliche durch die Hand deS Scharf-richters um, obgleich der Einsiedlische Dechant von Bonstett«»damahls die Zahl der waffenfähigen Eidsgenoffen nur zu 5 ' 1,500angibt. Auf kurze Zeit erfolgte ein Zustand der Sicherheit«über welchen man erstaunte; aber bald brachten ähnliche Ursa-chen wieder ähnliche Wirkungen hervor. Nicht weniger versuchtman eS, durch Sitten - und Prachtgesetze die Ungebundcnheit z»hemmen. Am meisten, und dennoch mit dem geringsten Erfolg«, !beschäftigte man sich mit Verbothen des Neislaufens. Man be-schloß, die Forderungen der Ungehorsamen an fremde Fürst«"nicht zu unterstützen, trug ihre Nahmen in sogeheißene Seistt-menbücher ein, schloß sie von Ehrenstellen aus, und bedrohtestesogar mit dem Tode. Allein da diese Verordnungen nur a»fdiejenigen berechnet waren, welche andern Fahnen folgten, «l-denjeuigen, die man jedes Mahl begünstigte, oft nach wenig«»Monathen die Systeme sich änderten, angesehene Männer u»öselbst Magistratspersonen das Beyspiel gaben; so erreichten k»*Strafen meistens nur die Geringern und blieben ohne Wirkung-Vielen Volksausbrüchcn, welche in den Ländern ihren Anfa»ßnahmen, folgten Andere aus dem Gebiethe der Städte und a»§den gemeinen Herrschaften nach. Wer den größern Sold both,dem strömten die meisten Freywilligen zu. Nicht selten ließ«» INeisläufer sich werben, und verbargen sich dann unter den S«H»Üdes Gesetzes, um entweder zu Hause zu bleiben, oder ein««