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Erster Band.
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Jnterlachen, mußten weltliche und kirchliche Obern einschreite»;aber bald erneuerten sich die Unordnungen. Geistliche, welcheman in Geschäften nach Nom sandte, brachten Anwartschaftenauf Pfründen mit sich nach Hause, und verhandelten dieselben oftwieder an Andere. Fremde, meistens Italiener, die man Cour-tisanen nannte, erschienen mit Bestallungen und drängten Dmit Zurücksetzung Anderer, welche rechtmäßige Ansprüche hatten,in erledigte Stellen ein.^ Kaum konnte man zu Bern es h>»-dern, baß nicht der Leichnam des Vertheidigers von Murtendurch die Rache eines solchen auf die Stelle verwiesen wurde,wo man todte Thiere zu verscharren pflegte. Dennoch blendeteder Aberglaube den Sinn der Vorsteher für die Behauptung derStaatsgewalt nicht. Bey Verlust ihres Schutzes verbothen dieLuzerner 1477 der Geistlichkeit, einem Jnterdict gegen die StadtSurfte Folge zu geben. ' Von vielen Verpflichtungen an dasStift kauften die Stadt und Privaten sich los. Nicht ohneVorbehalte wurde nach dem Tode Sixt IV der Bund mit seine«»Nachfolger, Jnnoccnz VIII, verlängert. Zürich behielt sich dieBestrafung der Geistlichkeit und ihrer Hausgenossen bis auf dieHauptverbrechen vor, weil die Immunitäten Aergerniß verur-sacht hätten. Der Rath durfte beyden Stiften Pfleger geben,u. s. f. 1487. Bern verboth den Karthäusern, ohne oberkeitlicheBewilligung Grundstücke anzukaufen.

Auch an andern, Hähern und freyern Ansichten fehlte es demZeitalter nicht. Als 1480 der Unwille über den Französische"Einfluß zu Bern laut sich äußerte, fühlten der SchultheißHelm von Dießbach und der Rath, daß eine republikanische Re-gierung, welcher Achtung und Zutrauen fehlt, ohne Würde u»deine bloße Last des Staates sey. Sie legten ihre Stellen in dieHände der Bürger *) (des großen Rathes) , und nun bath die-

") Diele Worte bezeichneten damahls schon den großen RaR-In dem BundeSbriefe zwischen Dern und Luzern von beißteS: „Klein und großer Rath, genannt die Bürger zu Bern''Bürgern hieß daher zu Bern Glieder des großen Rathes wählen-

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