andere Plagen hingerafft worden. Gleichwohl trugen alle diese,«ur allzu fühlbaren, Uebel nicht wenig dazu bey, viele Tausendeauf die großen moralischen und religiösen Erschütterungen vorzu-bereiten, welche bald die Welt in Bewegung setzen sollten, undfür ihre Eindrücke und Belehrungen empfänglicher zu machen.
Das Christenthum war immer mehr verändert und zu fremd-artigen Zwecken benutzt worden. Diese geistige und moralischeAnstalt, welche eine Vorbereitung zu einem höher» Zustande un-ter bescheidenen Führern, ein gemeinschaftliches Gut ihrer Be-tenner seyn und kein Reich von dieser Welt begründen sollte,war durch die mehr als tausendjährigen, von dem größten Theiledes Clerus unterstützten Anstrengungen deS Römischen Stuhle» umf» viel leichter in eine geschlossene, geistliche Monarchie überge-gangen , als beynahe alles Wissen in den Händen der Geistlichkeitbereinigt war, die Unwissenheit und der blinde Glaube der Völkerihr dagegen zu Gebothe standen. Wirkliche Verdienste vielerLehrer um den Unterricht, die Bezähmung der Rohigkeit und dieMilderung der Sitten hatten den großen Einfluß der geistlichenOber» erleichtert; aber Ansprüche auf Universalhcrrschaft reißenunaufhaltsam zur möglichsten Ausdehnung und Befestigung dererrungenen Macht fort, indeß sie die Untergebenen lähmt unddurch den Mangel von Gegenständen der Prüfung und Verglei-chung zu bessern, Aufschwünge unfähig macht.
Nach langen Kämpfen mit den Päpsten hatten zwar dieFürsten einen wesentlichen Theil der Staatsgewalt behauptet, undin manchen Fällen auch die EidSgenossen, durch FceyheitSsinn undein natürliches Gefühl geleitet, allzu auffallende Anmaßungender Hierarchie in gewisse Schranken zurück zu treiben gewußt; inAbsicht auf das Kirchenwesen waren hingegen die wirklichen Staa-ten bloße Unterabtheilungen des geistlichen Reiches geblieben, welchevon kirchlichen Beamten verwaltet, durch einen Theil der Geist-lichkeit bewacht, durch die Bettelorden, wie durch Polizcybe-dienstetc, durchspähct wurden, und alle diese dehnten nicht seltenihre Ansprüche auch auf die weltlichen Rechte deS Staates aus.