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Die Legaten hatten Vollmachten, durch welche sie die eingreifen-desten Veränderungen in den kirchlichen und bürgerlichen Ver-hältnissen vorzunehmen ermächtigt waren.
Als der Römische Bischof da« Christenvolk dahin gebrachthatte, in ihm einen Statthalter der Gottheit zu verehren, da-durch Gesetzgeber und Richter in Glaubenssaclgn, Beherrscherder Gewissen, Ausspendcr des Heiles und der Verdammnis ge-worden war, mußte nothwendig die Urkunde des Glaubens da-durch von ihrer Wichtigkeit in den Augen der Menschen verlie-ren. Die Vorsteher des Priesterstande», welche aus Lehrern Gc-, wältige der Erde, Nebenbuhler, ja selbst Gebirther der Königeund Fürsten geworben waren, und sich, ganz ihrem Berufe ent-gegen, mit weltlicher Macht, unermeßlichem Reichthume, Prunkund Glänze umgeben hatten, mußten alle Mittel ergreifen, umsich in diesen erworbenen Vorzügen zu behaupten. Im Vorher-gehenden ist gezeigt worden, wie dieß durch vorgebliche Canonr,die Decrctalien und päpstliche Machtgebothe geschehen sey.
Die Volksreligion erhielt immer mehr diejenige Richtung,durch welche der Gläubige zur unbedingten Anerkennung dessen,was ihm Vorgeschrieben war, und zum Gehorsam gegen denPriesterstand, insbesondere gegen das Oberhaupt desselben.gelei-tet wurde. Diesen Einfluß verschaffte man sich durch die Ein-führung der Beichte, die Aufstellung der Lehre von dem Feg-feuer und der Möglichkeit, durch priesterliche Einwirkung dieSeelen aus demselben zu befrcyen (Seelmessen), den Kirchen-bann und die Absolution, durch welche der Priester die Thoredes Himmel« verschloß oder öffnete. Durch die Aufstellung vonmancherley Verbothen und der Dispensationen, vermittelst wel-cher man sich um Geld von denselben oder von der Sünde ihrerUebertretung loskaufen konnte, wurde da« Wesen der Religionallmählig ganz verändert, und diese ein Erwerbsmittel der Geist-lichkeit.
Durch äußere, immer glänzendere Formen hörte sie auf,innere Erhebung zu Gott, Veredlung des Geiste« und Herzens