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iwey Jahre verbannt, dann aber, zu Klingnan wegen unbeson-nener Reden ergriffen, nicht vor das Landgericht zu Bade» ge-stellt, sondern nach Luzern gebracht und daselbst durch die eids-genvffischen Bothen zum Tode verurtheilt. Eben dahin war auchder Pfarrer Oecheli geführt, gefoltert, endlich aber entlasten wor-den. Weit eingreifender wurden die Folgen des wegen OechsliSGefangensetzung entstandenen Tumultes (Jttinger - Handels),dürich, welches zu Stammheim die Gerichtsbarkeit bis auf dieBeurtheilung der Hauptverbrechen besaß, verhaftete die beydenVogte Wirth von Stammheim und Riitimann von Nußbaumenmit den beyden Söhnen des erster», weil man sie, obgleich ohnehinlänglichen Beweis, der Beförderung jenes Tumultes beschul-digte; allein die IX Orte, welche neben Zürich das Landgerichtsin Thurgau besaßen, erhielten durch Drohungrv ihre Ausliefe-rung und zwar nicht nach Fraucnfeld, sondern nach Baden, weilsie nicht hoffen konnten, von dem zuständigen Landgerichte desThurgaues ein Strafurthcil zu erhalten, wie sie dieß wünschten.Beyde Vögte und der geistliche Sohn, Hans Wirth, wurdenNun zum Schwerte verurtheilt.
Zahlreich waren die Tagsatzungcn. Man glaubte, Zürichvon der Lutherschen Lehre, wie man sie nannte, wieder in denSchooß des alten Systems zurück führen und die wankenden Ortevon weiteren Fortschritten abhalten zu wüsten. Zu Luzern nah-men jene IX Orte und WalliS mit Bestätigung deS hergebrach-ten Glaubens viele tief in die geistlichen und weltlichen Befug-nisse deS Clerus eingreifende Artikel in den Abschied; doch kamüber dieß letztere kein Beschluß zu Stande.
Indeß zu Bern die Mehrheit der Regierung das wieder an-genommene System mit den übrigen Orten behauptete, gewannendie neuen Grundsätze immer festem Fuß. Schon ging eine ge-wisse Neutralität aus dem Beschlusse vom 8 May 1525 hervor,welcher verboth, einander lutherisch oder päpstisch zu nennen.Wiederhohltc Sendungen der Orte, welche fest am alten Systemeanhingen, hielten immer noch ein weitere- Vorschütten der Lerner