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Erster Band.
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beyden Seiten Rüstungen, al« die unparteyischcn Eidsgenossenzu Baden entschiede«, es soll bey den alten Landrechten verblei'ben. — Am 26 November ward die Stadt St. Gallen in daschristliche Bürgerrecht aufgenommen. Am 30 hielten die V Orteeinen Gerichtsherrentag zu Frauenfeld, wo in den Abschied ge-nommen wurde, beym alten Glauben zu bleiben, den Landvogtbey Bestrafung der Ungehorsamen zu unterstützen, den V Ortenzu helfen, wenn sie hier oder anderswo in ihren Rechten bedrängtwüöden. An einer nachfolgenden Versammlung zu Weinfeldcnerschienen auch die Bothen von Aürich und Bern. DaS erste"verhieß Schutz gegen Bedrängnisse dcS göttlichen Worte«, er-mähnte, in allem andern den Obern zu gehorchen, sprach aberdabey warnend von fremdem Volke, welches aus Schwaben insLand sollte geführt werden. Die groß« Mehrheit des durch harteStrafen der Landvögte von Schwyz und Aug gereizten Volkeserklärte sich für Aürich« Vorschläge.

Man hatte Spuren von Einverständnissen aus den V Orte»mit dem Feinde der Bündner, Jakob von Medici und Ma"Sittich von Hohen-EmS. Dieß und der Versuch, den Bru-der des Jakob von Medici, Johann Angela, nachhcrigen PapstPius IV, gegen den Inhalt des Artikel-Briefes an das BisthuMChur zu befördern, wodurch dem Medici die Erwerbung vonVeltlin und Eleven erleichtert werden sollte, Patte die Folge,daß der Unterhändler, Abt Schlegel von St. Lucien, am 23 Ja-nuar 1529 zum Schwerte verurtheilt wurde. — Au Basel hat"1528-endlich der Rath bewilligt, das Wort Gottes zu predigen,doch so, daß keine Lehren Luthers oder anderer Doctorcn ange-führt werden sollen. Immer vermehrte sich der Wunsch nacheiner Reformation, und am 8 Februar 1529 ergriffen beynahe2000 Bürger die Waffen. Einigen Rathsgliedern wurde geant-wortet: „In einer Stunde wollen wir Friede um dasseuigc machen,»vorüber ihr drey Jahre lang berathschlagt habet." Sogleich wur-den die Altäre und Bilder weggeschafft und die letzter« von demerbitterten Volke verbrannt. 12 RathSgliebsr entließ man von