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Erster Band.
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die Erbitterung der Religion-parteyen 1556 aufgereizt, als Z"geine Anzahl Bibeln von der Züricherischen Übersetzung, welch*daselbst waren verbreitet worden, verbrennen ließ. — Noch dro-hender wurden die Folgen der Religionsstreitigkeiten im Glarner- ^lande. Die Katholischen behaupteten, da» Erlöschen ihres Got-tesdienste- im Lintthale und zu Schwanden sey dem Landesfrie-den entgegen; die Verträge von 1531 und 1532 seyen dadurchvernichtet, und so wollten sie auf die Verhältnisse von 1529 zu-rück kommen. Die große Uebeclegenheit der Neformirten in denWahlen zu den Landesämtern erbitterte die Katholischen noch mehr-Die V Orte forderten, die Glarner sollten die Beschlüsse desConciliums annehmen, und cS kam so weit, daß sie diesen denBund aufgeben, das von ihnen dargebothene eidsgenoffische Rechtnicht annehmen wollten und sich zum Kriege rüsteten. Vorzüg-lich waren Schwvz und Unterwalden heftig. Als nun Zürichauch 8000 Mann aufboth, kehrte in die Glarner selbst ein besse-rer Geist zurück- Beynahe einmüthig schwuren sie zu ihrem Ban- I

ner, bey demselben zu leben und zu sterben, und 1564 machteendlich ein Vertrag den kirchlichen und politischen Streitigkeitenein Ende, bey weichern Schwyz unabänderlich darauf fest hielt,daß.kein evangelischer Glarner zu den gemeinschaftlichen Vog-teyen Gaster und Utznach gewählt werden dürfe.

Das Mißtrauen ging unter den Eid-genossen so weit, daßjede nicht ganz gewöhnliche Maßregel als Vorbothe von Feind-seligkeiten angesehen wurde. So rüstete sich Bern gegen einenUeberfall, als Luzern 1L46 seine Straßen verbessern ließ. —oft gewünschte Beschwörung der eidsgenöffischen Bünde unter-blieb immer, weil die Katholischen den Vorbehalt des Papstesund den Zusatz „und alle lieben Heiligen" nicht nachlassen, dieEvangelischen hingegen beydes nicht eingehen wollten. Im Jahr1543 war beschlossen worden, jeder Ort soll die Bünde den Se>n>-gen zur Erinnerung an die Verpflichtungen vorlesen lassen. 15^versprach.man sich au- Besorgniß vor den Absichten des Kaist^auf dem Tage zu Laden, die Bünde zu halten. Als 155-