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von Uneinigkeiten hervor. Die Beharrlichkeit, mit welcher s"Genf jede Unordnung oder Ausschweifung verfolgt und unter-drückt wurde, veranlaßte Bewegungen und selbst einen Aufstandder Hinrichtungen zur Folge hatte. Wie groß auch die Verdien^Calvins um die Begründung republikanischer Sitten und einernützlichen Thätigkeit waren, welche nach Jahrhunderten nochdem Kunstfleiße und der geistigen Betriebsamkeit der Genferlebt; so trug er dagegen unerbittlich die Grundsätze von Hand-habung der Orthodoxie auS dem Systeme, in welchem er aufg"wachsen war, auf dasjenige der Reformatoren hinüber.seinen Einfluß ward HieronymuS Bolsec, ein gewesener Car»"-liter, t5Zl verbannt, weil er die Lehre vön der Prädestinationöffentlich angegriffen hatte; allein eine noch bleibendere Stelle'"der Geschichte nimmt die Hinrichtung des Spaniers SM''^(Servet) ein, welcher als Bekcnner antitrinitarischer Grundsatz'-obgleich er diese zu Genf selbst nicht ausgebreitet hatte, am 2?October 155Z durch Feuer hingerichtet wurde. Calvin hatt'zwar auf eine mildere TodeSart angetragen; aber es ist leicht"-Intoleranz in Bewegung setzen, als ihre Auebrüche mäßig'"'Zwischen Bern und Genf kamen die Zwistigkeiten aufs neue !'weit, daß Basel, Schafhausen und endlich die gesammtengenossen sie auf die verderblichen Folgen ihrer Zwietracht ausin"^sam machen mußten. Ein für Genf nachtheiligeS Burgrecht g>"§1558 zu Ende. Das neue ewige Burgrecht verpflichtete beyd'Theile zur Hälfte der Besoldung einer Hülfe, welche der Ausg''forderte leistet, wenn er bey eidlicher Verpflichtung findet, ^Beleidigung, über welche der Auffordernde sich beklagt, seygerecht; Zusätze soll der Mahnende besolden. Man beschützt s>^gegenseitig bey seinen Rechten, Besitzungen und der Relig'""'nach angegebenen Bedingungen. Bern behält sich seine Lcib''^'nen mit Leib und Gut vor, wenn ein solcher nach Genf z>'^"würde, u> s. f. Der Obmann wird zu Schwyz oder Bastswählt.
Schon lange waren die Besitzungen der Grafen von