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käme» die Schiedorte nach Dern, bis endlich, nicht ohne denWiderspruch einer bedeutenden Minderheit im großen Nathe zuDern, am 50 Oetober 1564, zu Lausanne ein Vertrag zumSchlüsse kam, durch welchen Bern die Maat, Nyon, Vevayund Chillon behielt, welche zu ChablaiS gehörten, Ger, Tho-ns» und Ternier abtrat; doch so, daß keine Neuerungen in Re-l-Z-onssachen gestattet seyen. Mau verpflichtet sich, die erwor-benen Länder weder zu verkaufen, noch zu vertauschen, und inber Entfernung einer Meile keine Festungen anzulegen; die Mittedes Sees soll die Grenze, und der Verkehr gegenseitig frey seyn.
Auch werden dir Vorrechte des WaatlandeS vorbehalten. DaSBürgerrecht zwischen Dern und Genf wird zugegeben, bis Sa-voien beweist, daß Genf dazu nicht befugt sey; jeder Theil be-halt die Gefalle, welche auf seinem Gebiethe hafte», ohne Rück-licht auf den Ort, wohin sie bisher geliefert werden mußten. —
Von Genf hatte der Herzog das Vidomat, die 1556 erworbeneLandschaft und die Anerkennung seiner Oberherrlichkeit gefordert. , '
Diese Ansprüche wurden einsweilen nur eingestellt, nicht erörtert,und selbst der Herzog von Nemours als Herr von Gcnevois er-neucrte seine Ansprüche. Dern behielt sich die Gewährleistung desVertrages durch Frankreich und Spanien vor und überließ dieabgetretenen Vogteyen nicht, bis jene nach langen Zögen,»genSpaniens eingekommen waren, 1567. Die Vorbehalte dieser letz-k"n Macht hoben die Gewährleistung beynahe wieder auf, undkurz vor der Uebcrgabe hatte der durch beunruhigende Gerüchtel>ch ankündende Marsch eines Spanischen, von dem Herzoge vonAlba angeführten HeereS von Mayland nach den Niederlandenbicht an der Grenze von Dern und Genf vorüber, diese Städte .
»u Vertheidigungsmaßregcln veranlaßt. Gleichwohl konnte Dernb>e EidSgenoffen nicht zur Ueberlassung eines VolksausbrucheS fürSold bewegen. Nur Vasel und Schafhausen versprachen, ihreHülfe bereit zu halten. — WalliS kam mit dem Herzoge 1569durch die Wiederabtretung von Evian und Abandon« übereinund behielt Monthey. Durch Bern» Verwendung kam der Herzog