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ten sich die Unordnungen der alten Reisläufer. Als 1575ther Roll von Url 17 Fahnen dem Herzoge von Albä in dieöerlande zuführte, setzten die Söldner den Anführer, wegen M""'gel an Bezahlung, selbst gefangen, und 1576 geschah beynahedasselbe gegen den Bernerische» Befehlshaber, Gabriel von D>^'buch, als er seine unbezahlten Scharen durch unanständigen H»h"abweisen wollte. Als im Februar 1572 die Tagsatzung zuden verbothen hatte, den Venetianecn, Spaniern und dem Pap^gegen die Türken zuzuziehen, ließe» nichts desto weniger einigtOrte, auf den Antrieb der Nidwaldner, ihre Volker abgehe"'und Züricherische Angehörigen, welche sich nachher mit der große"Hungersnoth entschuldigten, folgten jenem Zuge Walthers vo"Roll nach den Niederlanden.
Schon 1551 hatten die Bünöner ein Verboth gegen ^Prakticieren oder das sogeheißene Kesseln, d. i. die unordentlichBewerbung um öffentliche Stellen, mit Aufwiegelung dernen erlassen. Das steigende Uebel veranlaßte, 25 October 15?^noch einen strengern Keffelbrief, dessen Inhalt das Verderbnisvieler öffentlichen Beamten und das für Republiken oft nöthig'aber immer mißliche Bedürfniß verschärfter Maßregeln gegen ei"°flußreiche Leute darthut. Bothen auf Bundes- und Bcy"h"«der andern Zusammenkünften sollen durch einen wirklichen
bezeugen, daß sie ohne Mieth und Gaben, weder durch sich,
sie dergleichen Geschenke weder geben, noch nehmen wollen,bare sollen vom bestellten Gericht gemeiner drey Bünde an
»och lj
Andere, oder durch bittliche« Ansuchen Bothen geworden seh".'die Beamten, Gemeinen und Unterthanen sollen schwören - ^
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und Gut gestraft werden. — Al« Johann von Planta von 9s"zünS vom Papste Anwartschaften auf geistliche Stellen und an-dere Beneficien zu seiner Verfügung bekommen hatte, gerieth ^Volk in Gährung. Die Erinnerung an den einige Jahre srüh^aufgefangenen, nach Rom geführten und daselbst verbrannte"evangelischen Prediger, Cellari von Morbegno, ward wieder"geweckt, Johann Planta nach einem tumultuarischen Versaht