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Erster Band.
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enthauptet, Baptist« von Sali«, welch« auf einer Sendung nach8iom sich verdächtigt gemacht hatte, um 2voo Kronen gestraftund zur Aufgebung der empfangenen päpstlichen Ritterschaft an-gehalten. Bothen von Zürich, Luzern, Schwyz und Glaru«wirkten auf die Beruhigung der Gemüther. Diese Ereignisse undandere Bewegungen, welche durch da« gewaltthätige Benehme»öffentlicher Beamten waren veranlaßt worden, führten nun denDreysiegler-Brief herbey, welcher den 6 Februar 1574 errichtetwurde und verordnete, daß künftighin nicht« durch die Gewaltder Waffen, sondern alle« nach der Form de« Recht« entschie-den werde, keine Gemeine oder besondere Personen Praktiken oderAuflaufe machen, die Fehlbaren von ihrem Gerichte, und wenndieses ez nicht thäte, von ihrem Bunde oder endlich von gemei-Uen III Bünden bestraft werden sollen. Wer den Andern einenVerräth« schilt und den Verrath nicht beweist, fällt in diejenigeStrafe, welche der Beleidigte verschuldet hätte. — So schwächteötn streng republikanischen Keffelbrief da« wilde Toben dr« Dol-und unter den streng rechtlichen Formen eine« Dreysiegler-Brieses suchte Eigenniacht die Straflosigkeit. — Im Jahr 1585 erhobstch Spanien gegen die reformirte Schule zu Soudrio al« einekür Italien gefährliche Sache. Ein Anschlag auf da» Deltlinunterblieb, al« die Dündner dasselbe stark besetzten.

Gegen den bestimmten Inhalt der Verträge mit Bern undGenf hatte der Herzog E. Ph. von Savoien seine Absichten ausöie letztere Stadt seit mehrern Jahren deutlich merken lassen; allein"ach desselben Tode, welcher 1580 erfolgte, gab die erste Hälfteüer langwierigen Regierung seine« Sohne« Carl Emanuel nochweit größere Besorgnisse. Der Herzog hatte die ganze Gegendwn Genf hex besetzt, und auch damahls mußten Vorsichtsmaßre-geln wegen der Pest als Vorwand dienen. Gerade um dies«Leit hatte er noch einen VolkSaufbruch au« den V Orten erhal-ten. Zwey verrätherische Anschläge auf Genf wurden entdeckt.Nun schickte Bern Soov Mann in die Maat. Nur durch dieVerwendung Frankreich« und der EidSgenossen (mit Ausnahme