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Erster Band.
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Vertrag mit den v Orten, Fceyburg und Appenzell der i»»«^»Rhoden gibt der König zu, daß sie sich die Beschützung »o»Mayland und Savoien vorbehalten; doch sollen sie den Feinde»Frankreichs keinen Durchpaß gestatten, ihre Truppen nicht g«'gen Frankreich dienen und vor ihrem Abmärsche aus der Heimachdiese Verpflichtung beschwören. Im Falle der Uebertretungden sie von ihren Obern zurück berufen und bestraft. Wen» ^sich durch einen Privatmann, von welchem Range er auch s«h"möchte, dazu verleiten lassen, so ist der König von all«»Verpflichtungen gegen einen solchen entbunden; doch soll >»a"dafür sorgen, daß die Unschuldigen nicht für die Schuldig»seiden. — Dem Spanischen Gesandten, welcher auch von d«»evangelischen Orten forderte, sie sollten wegen Mayland ei««»Vorbehalt machen, gaben diese eine unbestimmte Antwort. Eal«^Schafhausen, Appenzell der äußern Rhoden und St. Gallen u'»rdvon Frankreich zugestanden, daß sie in Zeiten eines Religiöskrieges (*) ihre Völker zurück rufen mögen. Auch verwahrt«»sie sich gegen alle Folge» des gewöhnlichen Vorbehaltes d-sPapstes in dem Bunde.

Nach langen Unterhandlungen und der Zusichecung der Er-zählung beträchtlicher Forderungen trat auch Bern am 28 2lp«^dem Bündnisse bey und schickte den Jakob von Dießbach in d"Eigenschaft eines außerordentlichen Gesandten nach Frankreich-Es erhielt zwar nicht die Landschaft Gex, wie es eine Zeit la»llgehofft hatte, doch aber einen wichtigen Beybrief, welcher ^Erneuerung desjenigen von 1582 und die Bekräftigung deszwischen Frankreich, Bern und Solothurn wegen Genf g«"^'fenen Vertrages enthielt. Die eidSgenössischen Bothen kam«»42 Mann stark, nach dem Wunsche des König«, zur Sundes'beschwörung, welche am 20 Oktober in der Domkirche zu Parisvorging. Sie wurden mit Auszeichnung behandelt, und währ«^

(*) »6« <i»i, Dien »iösiil, »'ssviensrri s-mai»" sagt ber

tssische Text.

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