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misstet. DenZ Keller und die Vorräthe leerte die zuströmend«Menge, und den Statthalter des Thurgauischrn Landvogte« wie«man trotzig zurück. Die V Orte drohrten, das Vorgegangenewit den Waffen in der Hand zu rächen. Run rüstete sich auch'dürich, dessen Angehörige die Thätigsten bey dem Tumultegewesen waren, indeß je»' Hülfe von Deutschen Soldaten erwar-ben , welche nach Mayland durchziehen sollten, und Leute zu-rück behielten, welche bey ihnen für Spanien und Savoien wa-ren geworben worden. Der Französische Gesandte und dir un,parteyischen Orte suchten die Beybehaltung des Frieden». Meh-rere Tagsatzungen und Conferenzen wurden gehalten. Diejenige,">«lchr Bern nach Luzern ausgeschrieben hatte, besuchte Jürichnicht. Die Erbiethung der Deutschen Union, Jürich beyzuste-hen, mäßigte den Eifer der Katholiken, denjenigen der Züricherdas Bcsorgniß, sich von den reformirten Orten verlassen zu sehen.Endlich vereinigte man sich durch Abgeordnete von Jürich, Lu-dern, Schwyz und Warus, die Fehlbaren aus dem Thurgau zuTrauenfeld, diejenigen aus dem Iücicherischen Gebiethe zu Winter-thur (*) abzustrafen. Dieß geschah mit vieler Mäßigung durchGeld- und Gefängnißstrafen; Becoldingen hingegen erhielt einsEntschädigung von 2200 Gulden, und die V Orte beruhigte Zürichendlich dadurch, daß eS, 1611, Wog Gulden bezahlt-, welche sei-"rn in dem Tumulte verwickelten Gemeinen waren auferlegt worden.
Im WalliS hatten die Reformirten, 1551, eine nur vor-übergehende Duldung erhalten, später, vornehmlich 1592, er-gingen gegen sie strenge Verordnungen. Sie ließen ihre Kin-öer in dem Gebiethe von Bern taufen und erziehen. Die An-Üellung von Kapuzinern veranlaßte 16 OZ angesehene Männer auS
G) Zürich berief sich auf den S-mpochscbcief, durch welchenberechtigt werde, seine Fehibarcn selbst zu strafen. — Aehnli«enthält auch das Stanzer < Veckommniß , weil die alten EidS-senoffsn die Jbrigen nicht leicht einem andern Strasrichter zu übeprtasten pflegten.