477
gierung, welch? den Verbannten ihren Schutz gewahrte, diePlakcreyen durch Zurückhaltung der Gefalle und auf andereWeise fort. Im Jahr t6oi suchte Kaiser Rudolf alte Ansprüchegegen die Stecht hervor; allein als Heinrich IV erklärte, er werdedieselbe in ihrem gegenwärtigen Zustande schützen, hörten zwardiese Ansprüche, nicht aber andere Beeinträchtigungen auf. DurchZuschriften, Sendungen und Bewachungen nahmen die evangeli- 'fchen Orte sich der Stadt an, so wie hingegen die V Orte dieVerbannten beschützten, empfahlen, und Schwyz sie 1615 durcheine Gesandtschaft an das Oesterreichische Gericht zu Ruffach be-gleiten ließ.
Die mit Spanien im Bunde stehenden Orte erneuerten den-selben 1604 mit Philipp III. Der Artikel, welcher den Spa-niern den Durchzug durch die unmittelbaren und mittelbaren-Gebiethe dieser Orte bewilligte, erhielt eine noch grössere AuSdeh-uung, und umgekehrt verhieß man sich die Ausschließung vonDurchziigen, welche dem andern Theile schädlich sehn könnten.Wichtig war für die meisten Orte die zugestandene Richtungder von Mayland herkommenden Kaufmannswaaren über denGotthard nach dem Rheine, Frankreich und den Niederlanden,statt der bisher beynahe einzig gebrauchten Straße durch Bünden«der Wallenstadt und Zürich. — Um das Mißvergnügen Frank-reich« über diesen StaatSvertrag zu stillen, gaben die nähmlichenDrte, i6v5, durch einen besondern Vertrag dieser Macht dirZusicherung, daß kein seit der Erneuerung des FranzösischenBundes geschlossenes Verkommniß dasselbe schwächen solle, undseine Bestimmungen wegen des DurchpasseS wurden nochmahlsbestätigt.
In eben diesem Jahre schickten die evangelischen Orte eineBvthschaft an Heinrich IV, um ihm ihren Glaubensgenossen,den in Ungnade gefallenen Herzog von Bouillon, zugleich aberauch ihre HandelSverhciltniffe zu empfehlen. Bey der Audienzsagte der König, die Eidsgenvssen sollten die beyden Pfortenihres Landes, Genf und Bünden, besser bewachen. Als sie den